Ministerium will Unternehmen mehr Zeit für Briefzustellung geben
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeswirtschaftsministerium will Unternehmen bei der Briefzustellung mehr Zeit geben und gleichzeitig den Wettbewerb erhöhen. Das geht aus der Novelle des Postgesetzes vor, in die Dow Jones Einblick hat. Das Ministerium will die Branche mit diesem Gesetzentwurf angesichts des wachsenden elektronischen Briefverkehrs besser aufstellen. Das Bundeskabinett soll die Änderungen am Postgesetz möglichst noch in diesem Jahr verabschieden, hieß es im Wirtschaftsministerium.
So sollen etwa Brieflaufzeiten angepasst, der Universaldienst modernisiert werden durch die erstmalige Ermöglichung von Zwangs- und Bußgeldern sowie bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Es wird zudem eine Preiserhöhung erwartet, wobei diese nicht vom Wirtschaftsministerium, sondern von der Bundesnetzagentur festgelegt werden soll.
Dem Bundeswirtschaftsministerium "ist wichtig, dass auch in Zukunft eine moderne und flächendeckende Postversorgung in den Städten und auf dem Land gewährleistet ist. Dies ist angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung. Denn die Kosten des Briefnetzes müssen auf immer weniger Briefe verteilt werden. Ein großer Teil der Kommunikation findet heute elektronisch statt", heißt es aus dem Ministerium.
Daher wolle man mit zahlreichen Maßnahmen einen modernen Universaldienst, angemessene Arbeitsbedingungen, einen fairen Wettbewerb sowie eine nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen erreichen.
Drei statt zwei Tage
Konkret ist etwa vorgesehen, dass die Post für die Zustellung nun einen Tag länger Zeit hat und gleichzeitig Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit der Zustellung erhöht wird. Aktuell müssen die Briefe am zweiten Werktag mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent ankommen, dies wird nun auf den dritten Tag verschoben. Am vierten Tag muss die Zustellungswahrscheinlichkeit dafür aber bei 99 Prozent liegen.
Die Qualität des Universaldienstes soll in Zukunft stärker gesichert werden. Werden Universaldienstvorgaben nicht erfüllt, kann die Bundesnetzagentur künftig für eine schnellere Problembehebung sorgen, indem sie - anders als bisher - konkrete Anordnungen treffen und mit Zwangsgeldern durchsetzen kann.
Um einen faireren Wettbewerb herzustellen, sollen der Bundesnetzagentur effektivere Befugnisse eingeräumt werden, um Verstöße gegen postgesetzliche Marktregulierungsvorgaben erkennen und abstellen zu können. Angesichts der zunehmenden Bedeutung kleiner Warensendungen, die über das Briefnetz transportiert werden können, will das Ministerium den Wettbewerbern der Deutschen Post ermöglichen, fairen Zugang zu diesem wachsenden Markt zu erhalten.
Mit Blick auf die Preise erhält die Novelle des Postgesetzes keine konkreten Vorgaben, diese sollen von der Bundesnetzagentur gemacht werden. Es lässt sich laut Wirtschaftsministerium aber bereits jetzt absehen, dass Einzelpreise steigen würden. "Denn trotz sinkender Sendungsmengen und Stückkostensteigerungen soll es im Briefbereich bei einer flächendeckenden Versorgung bleiben", hieß im Ministerium.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/sha
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