Ministerium: Wasserstoffhochlauf soll beschleunigt werden
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung will Anlagen für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland wegen ihrer Bedeutung für die Klimaziele ein "überragendes öffentliches Interesse" einräumen. Damit soll der Ausbau und Deutschlands Weg hin zur Klimaneutralität im Jahr 2045 beschleunigt werden. Konkret sollen behördliche Entscheidungen zügiger und fokussierter erfolgen. Einen entsprechenden Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes hat das Bundeswirtschaftsministerium in die Ressortabstimmung gegeben. Zuerst hatten die Zeitung der Funke Mediengruppe darüber berichtet. Deutschland will die heimische Elektrolysekapazität im Jahr 2030 auf 10 Gigawatt steigern.
Der Entwurf sieht nach Informationen von Dow Jones Newswires vor, dass Genehmigungsverfahren vereinfacht und digitalisiert sowie regulatorische Anforderungen verringert werden sollen. Dazu sind Änderungen im Energie-, Planungs- und Umweltrecht vorgesehen, wie es aus dem Wirtschaftsministerium hieß.
"Wasserstoff wird als vielfältig einsetzbarer Energieträger zukünftig eine Schlüsselrolle einnehmen. Folglich müssen wir die Erzeugung und den Import von Wasserstoff, insbesondere grünen Wasserstoffs, deutlich beschleunigen", heißt es aus dem Ministerium. Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff ermögliche es, die CO2-Emissionen vor allem in Industrie und Verkehr dort deutlich zu verringern, wo Energieeffizienz und die direkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht ausreichten.
"Der Markthochlauf von Wasserstoff - also die schnellere Erzeugung und Bereitstellung des Energieträgers - ist daher eine Voraussetzung für die Dekarbonisierung des Landes, insbesondere des Industriesektors", so das Ministerium.
Höchstfristen für Genehmigungsverfahren
Im Detail ist eine Höchstfrist für Genehmigungsverfahren nach dem Wasserrecht von zwölf Monaten plus eine einmalige Verlängerung von sechs Monaten vorgesehen. Außerdem sollen die Verfahren durch digitale Anträge, Unterlagen, Kommunikation und Bekanntmachungen im Internet digitalisiert werden. Erleichterungen sind für den vorzeitigen Baubeginn vorgesehen sowie für beschleunigte Vergabe- und Nachprüfverfahren. Darüber hinaus ist u.a. auch eine Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Elektrolyseure sowie eine reduzierte Prüfung bei der Modernisierung von Elektrolyseuren vorgesehen.
Da der Wasserstoffhochlauf zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt wird, kann dieser Wasserstoffhochlauf bei der Genehmigung höher gewichtet werden als etwa die Vorschriften des Denkmalschutzes. "Erzeugung, Speicherung und Import von Wasserstoff als wichtige Bausteine für die Dekarbonisierung bekommen damit in den Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden ein höheres Gewicht", so das Ministerium.
Für Elektrolyseure sind Erleichterungen geplant. Sie liegen nach dem Gesetzentwurf im öffentlichen Interesse, wenn sie Wasserstoff mittels Stroms aus erneuerbaren Energien produzieren. Im Genehmigungsverfahren soll der Nachweis dieser Voraussetzung sehr bürokratiearm und vollzugstauglich ausgestaltet werden.
So können dem Gesetzentwurf zufolge Betreiber bei der Antragstellung erklären, dass sie im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2029 mindestens 80 Prozent Grünstrom beziehen werden oder dass der Elektrolyseur direkt mit einer EE-Anlage verbunden ist. Für Elektrolyseure, die ab dem 1. Januar 2030 angeschlossen werden, soll keine Erklärung erforderlich sei, da davon ausgegangen werden könne, dass der Strom aus dem Energieversorgungsnetz dann zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen werde.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz zustimmen.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/sha
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.