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12:57 Uhr, 11.09.2024

Ministerium berät mit Wirtschaft über Modernisierung des Kraftwerksparks

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit der Wirtschaft eine sechswöchige öffentliche Konsultation für das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz gestartet. Mit ihm soll im Vorgriff auf einen umfassenden Kapazitätsmechanismus insgesamt 12,5 Gigawatt an Kraftwerkskapazität und 500 Megawatt (MW) an Langzeitspeichern ausgeschrieben werden, um damit die Energiewende und den Wasserstoffhochlauf abzusichern.

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird mit dem Gesetz die Modernisierung hin zu einem dekarbonisierten Kraftwerkspark angestoßen, weil für einen Teil der Kraftwerke ein konkreter Wasserstoffumstiegspfad vereinbart wurde. Zweitens werde damit die Entwicklung der neuen Wasserstoff-Kraftwerkstechnologie gefördert und ein wichtiges Abnahmesignal für den Wasserstoffhochlauf gesendet. Und schließlich will die Bundesregierung durch diese Maßnahmen den Kohleausstieg und die Versorgungssicherheit zusätzlich absichern mithilfe des Zubaus neuer Kraftwerke.

"So machen wir das Stromsystem fit für hohe Anteile erneuerbare Energien und sichern uns auch für Zeiten von wenig Wind und Sonne zusätzlich ab. Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz und dem geplanten umfassenden Kapazitätsmechanismus macht die Bundesregierung den Investitions- und Industriestandort Deutschland zudem resilienter gegen Krisen", erklärte Habeck. Die Umsetzung soll im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes in zwei Säulen erfolgen.

In einer ersten Säule sollen 5 GW an neuen wasserstofffähigen Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden wasserstofffähigen Modernisierungen ausgeschrieben werden, die als Beitrag zur schnellen Dekarbonisierung des Kraftwerksparks ab dem achten Jahr ihrer Inbetriebnahme oder Modernisierung auf den Betrieb auf grünen oder blauen Wasserstoff gemäß Nationaler Wasserstoffstrategie umstellen müssen, so das Ministerium. Hinzu kommen 500 MW an reinen Wasserstoffkraftwerken, die sofort mit Wasserstoff laufen (Wasserstoffsprinter) und 500 MW Langzeitspeicher. Bei den Kraftwerken werden Investitionskosten und ab dem Umstieg auf Wasserstoff für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas gefördert.

In einer zweiten Säule werden noch einmal 5 GW neue Gaskraftwerke ausgeschrieben, die insbesondere in Dunkelflauten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Diese stellen quasi laut Wirtschaftsministerium "eine Brücke" in einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmechanismus dar, der ab 2028 operativ sein soll. Parallel zur Konsultation will die Regierung den Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes ausarbeiten. Auf Basis der Konsultationsergebnisse soll ein Kabinettbeschluss gefasst und abschließend das parlamentarische Verfahren gestartet werden. Parallel werde dann auch die finale beihilferechtliche Genehmigung des Kraftwerkssicherheitsgesetzes erfolgen.

Mit ersten Ausschreibungen rechnet das Wirtschaftsministerium ab Anfang 2025.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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