MiCA-Stichtag naht: ESMA warnt Krypto-Anleger
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Kurz vor Ablauf der MiCA-Übergangsfrist ermahnt die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA Krypto-Unternehmen ohne eine Zulassung. In einer Mitteilung fordert die Behörde nicht autorisierte Anbieter dazu auf, ihre Aktivitäten in der Europäischen Union geordnet einzustellen. Nutzer entsprechender Plattformen werden aufgefordert, “rasch zu handeln”.
Hintergrund ist das Auslaufen der nationalen Übergangsregelungen am 1. Juli. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Krypto-Dienstleister ihre Angebote in der EU grundsätzlich nur noch mit einer MiCA-Lizenz erbringen. Nach Angaben der ESMA werden bis dahin zwar zahlreiche Unternehmen zugelassen sein, einige Anbieter könnten die Frist jedoch verpassen.
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“Die ESMA erwartet daher von nicht zugelassenen CASPs, unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um ihre Aktivitäten innerhalb der EU geordnet einzustellen. Gleichzeitig müssen die Interessen der Kunden geschützt und Risiken für die Marktintegrität minimiert werden”, heißt es in der Mitteilung.
Keine neuen Kunden mehr
Demnach sollten nicht lizenzierte Anbieter keine neuen Kunden mehr aufnehmen, keine neuen Konten eröffnen und ihre Werbe- und Marketingaktivitäten einstellen. Erlaubt bleiben lediglich Maßnahmen, die für die Schließung von Positionen oder die Übertragung von Vermögenswerten notwendig sind. Auch die Verwahrung von Kundengeldern soll nur so lange fortgeführt werden, wie es für einen geordneten Rückzug erforderlich sei.
Kunden gegenüber solle “klar, zeitnah und wiederholt über die getroffenen Schutzmaßnahmen für ihre Vermögenswerte sowie über die Abwicklungspläne informiert” werden, heißt es weiter. Nutzer müssten wissen, innerhalb welcher Fristen sie ihre Positionen verkaufen, übertragen, umschichten oder schließen können.
Die ESMA warnt zudem Kunden von Krypto-Anbietern ohne MiCA-Lizenz. Wer Dienste solcher Unternehmen nutzt, profitiere nicht von den Schutzvorschriften der europäischen Krypto-Regulierung. Das betreffe insbesondere Regelungen zum Schutz von Kundengeldern und verwahrten Vermögenswerten.
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