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15:42 Uhr, 01.07.2024

MiCA ist live: Diese Krypto-Regeln gelten ab jetzt in Europa

Lange hat es gedauert, nun ist die Krypto-Verordnung MiCA live. Welche Regeln für Anbieter nun gelten und welche Unsicherheiten es noch gibt. BTC-ECHO

Es ist der Moment, auf den Europa lange hingearbeitet hat: die Regulierung des Krypto-Sektors. Dank der Verordnung Markets in Crypto Assets (kurz MiCA) gelten ab dem heutigen 1. Juli EU-weit die ersten einheitlichen Regeln für Anbieter von Bitcoin, Ethereum und Co. Die wichtigsten Änderungen hat BTC-ECHO für euch in diesem Artikel herausgearbeitet.

Lizenzpflichten für Krypto-Anbieter

Ab heute gelten EU-weit Lizenzpflichten für Krypto-Unternehmen. Speziell für jene, die Dienstleistungen für Retail-Investoren erbringen. Die Firmen müssen sich bei einer Finanzaufsicht eines europäischen Mitgliedstaats registrieren. Erteilt die Behörde eine MiCA-Erlaubnis, gilt diese für den gesamten EU-Raum. Sofern ein Krypto-Anbieter mehr als 15 Millionen aktive Nutzer in einem Kalenderjahr aufweist, übernimmt die Europäische Wertpapierbehörde ESMA die Aufsicht über das Unternehmen.

Generell sollen die Anträge bis zum Jahreswechsel bearbeitet sein. Bis dahin gilt für die Antragsteller eine Übergangsfrist.

Whitepaper-Pflichten: Mehr Transparenz und Haftbarkeit

Zudem sind Krypto-Projekte nun durch die MiCA dazu verpflichtet, Whitepaper zu veröffentlichen. Diese dürfen nicht “zu technisch” formuliert sein, um Investoren einen einfachen Überblick über das Projekt zu ermöglichen. Dazu zählen nicht nur der Sinn und Zweck des Projekts, sondern auch Risiken sowie Rechte und Pflichten der Anleger.

MiCA macht die Autoren des Whitepaper haftbar für die getätigten Aussagen. Stellt sich heraus, dass in dem Schreiben beispielsweise “irreführende” Versprechungen getätigt wurden, können Anleger Schadensersatz verlangen. Die “Geschäftsführer” des Projekts haften in diesem Fall auch mit ihrem Privatvermögen. Dieser Umstand sorgt unter Rechtsexperten derzeit für Diskussionen.

Stablecoin-Regulierung: Fragezeichen bei USDT

Und auch für Stablecoins greifen ab heute neue Vorschriften. Die MiCA unterteilt hier grundsätzlich in drei Kategorien: Asset-references Token (ART), e-Money Token (EMT) und andere Token, die nicht dieser Klassifizierung unterstehen. Der Hauptunterschied besteht hier in dem Asset, das dem Coin zugrunde liegt. Bei ARTs sind das in der Regel andere Kryptowährungen wie bspw. Ethereum. Bei EMTs sind es offizielle Währungen wie der Euro oder US-Dollar.

Grundsätzlich unterliegen die Emittenten den gleichen Lizenz- und Transparenzpflichten wie andere Krypto-Anbieter. MiCA fordert hier insbesondere eine Offenlegung der Rücklagen, mit denen die Coins besichert sind. Damit soll ein Fiasko wie der Kollaps des Terra-Ökosystems verhindert werden. Zudem herrscht ein Zinsverbot für EMTs.

Große Fragezeichen gibt es allerdings bei der Lizenzierung des Stablecoin-Platzhirschs Tether. Derzeit scheint es im Genehmigungsverfahren zwischen dem Unternehmen und den Regulatoren zu stocken. Das sorgt für Unsicherheit sowohl bei Anlegern als auch Krypto-Börsen. Die Handelsplattformen Uphold und OKX hatten angekündigt, den Handel mit USDT für EU-Nutzer aussetzen zu wollen. Binance erklärte in einem Schreiben, dass es ebenfalls zu Einschränkungen kommen werde. So könne USDT zwar nicht mehr erworben werden. Der Verkauf beziehungsweise Umtausch in andere Kryptowährungen sei aber weiterhin möglich.

Source: BTC-ECHO

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