Metro: Nach OLG-Urteil bleibt fast alles beim Alten
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München/ Düsseldorf (BoerseGo.de) - Der Machtkampf im Hause des Handelskonzerns Metro ist weiterhin ungeklärt. Der Handelsriese streitet sich vor Gericht um Europas größten Elektronikhändler Media-Saturn. Hier gelang der Gesellschaft zumindest ein Teilerfolg gegen Minderheitseigentümer Erich Kellerhals. Der Konzern kann nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München nun Budgetbeschlüsse etwa über Investitionen bei Media-Saturn künftig mit einfacher Mehrheit durchsetzen. Die Richter erachteten die Einrichtung eines Beirats für operative Entscheidungen für grundsätzlich zulässig. Die Klage von Kellerhals wurde damit zurückgewiesen.
„Die Gerichtsentscheidung bringt die notwendige Klarheit in Bezug auf die Steuerung der Metro und macht den Weg frei für effiziente und schnelle Entscheidungsprozesse", kommentierte Metro-Chef Olaf Koch den Urteilsspruch. Laut Metro kann der Beirat nun in wichtigen operativen Fragen allein entscheiden. „Das ist das, was wir immer angestrebt haben“, sagte Metro-Chefjustiziar Donatus Kaufmann.
Kellerhals und seine Mitstreiter sehen dies freilich anders. „Entscheidend ist, dass die Metro keinen Millimeter weitergekommen ist. Sie kann weiter nicht durchregieren“, sagte Kellerhals-Anwalt Luidger Röckrath. „Herr Kellerhals hat weiterhin seine Minderheitsrechte und kann sie durchsetzen.“ Röckrath hat aber seine Bereitschaft gezeigt, den Konflikt friedlich beizulegen. „Dieser Streit kann juristisch nicht gelöst werden, nur auf einer anderen Ebene, der kaufmännischen etwa“, sagte er. Auch der Handelskonzern wollte keine neuen Fronten schaffen. „Es gibt hier keine Sieger und Besiegte. Es ging nie ums Durchregieren“, sagte ein Unternehmenssprecher.
Metro hält 75,41 Prozent an der Media-Saturn-Holding, Kellerhals über 21 Prozent. Der Konzern kann bei seiner Tochter ohne den 72-jährigen Milliardär nichts ausrichten, denn laut Gesellschafterausschuss können wichtige Entscheidungen nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent getroffen werden.
Kellerhals bleibt nun die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof. Bis zur ausführlichen Begründung des Schiedsspruchs oder des OLG-Urteils behält er sich aber weitere Rechtsmittel vor.
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