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20:26 Uhr, 08.03.2002

Met@box - einstweilige Verfügung

Die Met@box AG hat beim Landgericht Frankfurt am Main am 8. März 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG bzgl. der Anwendung der Delisting-Regeln erwirkt. Demnach dürften die am 1.10.2001 eingeführten Regeln nicht vor Ablauf eines halben Jahres auf das Unternehmen angewendet werden.

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