LION bioscience reicht Deregistrierung bei der SEC ein
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Das Bioinformatik-Unternehmen LION bioscience AG hat heute ihre Deregistrierung bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) gemäß dem US Wertpapiergesetz eingereicht. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Deregistrierung nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen wirksam wird, wobei die Verpflichtung der Gesellschaft zur Erfüllung der nach den SEC-Regeln erforderlichen umfangreichen Berichtpflichten bereits mit sofortiger Wirkung entfällt.
Wie bereits bekannt gegeben, hatte die Gesellschaft ihre Börsennotierung an der Nasdaq durch die Beendigung des ADR-Programmes mit Wirkung zum Handelsschluss am 22. Dezember 2004 freiwillig eingestellt.
LION bioscience erwartet durch den Wegfall der Anforderungen der SEC deutliche Kosteneinsparungen. Den Vorgaben des Prime Standards der Deutschen Börse, sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex will das Unternehmen jedoch weiter entsprechen.
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