Linos bekennt sich zu Corporate Governance
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Die Linos AG wird die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit bestimmten Ausnahmen umsetzen. Dies teilt das Unternehmen aktuell mit. So sei die erste Entsprechenserklärung nach Paragraf 161 Aktiengesetz gestern von Aufsichtsrat und Vorstand unterschrieben worden. In drei Punkten weiche die LINOS AG jedoch von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex ab. So sei bei der von der LINOS AG für den gesamten Konzern abgeschlossenen D & O-Versicherung derzeit kein Selbstbehalt für den Vorstand und Aufsichtsrat vorgesehen (Ziffer 3.8 des Kodex). Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats momentan keine erfolgsorientierte Vergütungskomponente (Ziffer 5.4.5 des Kodex). Ferner strebe LINOS an, den geprüften Konzernabschluss ab dem Geschäftsjahr 2003 binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen (Ziffer 7.1.2 des Kodex).
Dem Kodex entsprechend werde man die Vergütung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder im Konzernabschluss in individualisierter und aufgegliederter Form angeben.
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