Liebe EU, man kann Bitcoin nicht mit Kühlschränken gleichsetzen!
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Während die USA Bitcoin-Mining zur neuen Schlüsselindustrie erheben, haben wir in der Europäischen Union ein eher schwieriges Verhältnis zu Bitcoin. Im Rahmen der MiCA-Verhandlungen haben Grüne und Linke versucht, ein Verbot von Proof-of-Work-Kryptowährungen, ergo Bitcoin, durchzusetzen. Zwar sind sie in letzter Sekunde damit gescheitert, dennoch konnten sie einen Teilsieg verbuchen. Dieser lautet: ab dem 30.12.2024 müssen Kryptowährungen in die Taxonomie mit aufgenommen werden.
Taxonomie: Wie Bitcoin zu Kühlschränken werden
Konkret bedeutet das, dass Crypto Asset Service Provider (CASP) aber dem 30.12.2024 dazu verpflichtet sind, eine Reihe von ESG-Daten für die Assets zu veröffentlichen, für die sie Services anbieten. Investoren sollen ähnlich wie beim Kauf eines Kühlschrankes, siehe Energieeffizienzklassen, darüber informiert werden, wie vermeintlich klimaschädlich die Kryptowährung ist, die sie bei einer Krypto-Börse erwerben. Proof-of-Stake-basierte Kryptowährungen wie Ethereum würden dann entsprechend besser wegkommen als energieintensive Proof-of-Work-Kryptowährungen wie Bitcoin.
Für Investoren, die ESG-Kriterien berücksichtigen wollen oder auch müssen, kann das bedeuten, dass sie die Finger vom vermeintlich schmutzigen Bitcoin lassen. Ein institutioneller Investor, der gezwungen ist, ESG-Kriterien zu berücksichtigen, könnte durch die Taxonomie sogar eine Art Bitcoin-Investitionsverbot auferlegt bekommen.
ESG Taxonomie bei Kryptowährungen: Geht das überhaupt sinnvoll?
Dass Bitcoin hingegen helfen kann, die Energiewende zu meistern, wie das Bitcoin Mining der Telekom beweist, scheint man in Brüssel bis heute zu ignorieren. Folglich ist die Krypto-Industrie gezwungen, sich mit dieser bürokratischen und geschäftsschädigenden Hürde auseinanderzusetzen.
Eine weitere Crux: Da die Regulierung offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickt wurde, sind viele Passagen unklar oder eher vage gehalten. Eine klare Guidance, was denn jetzt wo wie zu berichten ist, sieht anders aus. Darüber hinaus liegt es in der Natur der Sache pseudonymer Open-Source-Netzwerke, dass die Datenlage überaus schlecht ist und nur mit teils sehr groben Schätzungen gearbeitet werden kann.
Zumal die Taxonomie nur bei den Coins direkt, nicht aber bei ETPs, Zertifikaten oder Derivaten mit Krypto-Basiswert gilt. Soll bedeuten, wer beispielsweise ein Bitcoin ETP anbietet, wird von der Taxonomie verschont. Dies zeigt, dass die EU hier mit zweierlei Maß misst und den Wertpapiersektor gegenüber dem Krypto-Sektor bevorteilt.
Regulierungsindustrie freut sich
Neu gegründete Unternehmen wie Crypto Risk Metrics aus Hamburg können sich über den Taxonomie-Unsinn nur freuen. So verkündet das Start-up, das ebenjene ESG-Daten für Kryptowährungen bereitstellt, fast wöchentlich neue Kooperationen. Zuletzt mit Unternehmen wie Bitpanda, der dwpbank oder Coinmerce.
Für die heimischen Krypto-Börsen und Broker, die sowieso schon durch die MiCA mit vielen regulatorischen Hürden zu kämpfen haben, wird dadurch die internationale Wettbewerbsfähigkeit noch weiter erschwert.
Krypto-Standort Deutschland: Ampel-Aus gleich MiCA-Aus?
Als wäre das noch nicht genug, muss Deutschland nun befürchten, dass es sogar im europäischen Krypto-Wettbewerb komplett abgehängt wird. Wie wir bereits berichtet hatten, ist durch das Ampel-Aus unklar, ob noch rechtzeitig das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz im November verabschiedet wird. Ohne dieses kann die Krypto-Verordnung MiCA im kommenden Jahr nicht in Deutschland angewendet werden.
Die Folge wäre, dass keine MiCA-Lizenzen in Deutschland erteilt werden dürfen und es deutschen Krypto-Unternehmen untersagt wäre, im EU-Ausland unter MiCA zu operieren. Der Fall Deutschland zeigt immerhin: Wir haben größere Probleme als eine ESG-Taxonomie für Kryptowährungen.
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