Lernout - nochmaliger Antrag
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Der belgische Sprachsoftwarehersteller Lernout& Hauspie gab bekannt, dass man heute einen zweiten Antrag auf Schutz vor den Gläubigern bei einem belgischen Wirtschaftsgericht gestellt habe, nachdem der erste am 8.12.00 abgelehnt wurde.
Diesmal übergab das Unternehmen dem Gericht einen sorgfältigeren ausgearbeiteten Antrag, der u.a. aktuelle Zahlen basierend auf neuen Informationen der Wirtschaftsprüfung enthält.
Das Unternehmen, welches schon in den USA Schutz vor seinen Gläubigern bekommen hat, erhielt den Schutz in Belgien beim ersten Antrag nicht, weil das Gericht der Meinung war, dass Lernout keinen zufriedenstellenden 6-Monats-Geschäftsplan sowie Details der internen Wirtschaftsprüfung vorgelegt hatte.
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