Leerverkäufer im Rampenlicht
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Frankfurt (BoerseGo.de) – Nachdem die Beschränkungen zum Leerverkauf bestimmter Finanzaktien in Deutschland ausgelaufen ist, verschärft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) nun die Meldepflichten. Sobald eine Nettoleerverkaufsposition 0,2 Prozent der ausgegebenen Aktien übersteigt, muss der Verkäufer zukünftig eine entsprechende Meldung an die Behörde erstatten, teilte die BaFin am Donnerstag mit. Bei Überschreiten einer Schwelle von 0,5 Prozent muss eine öffentliche Meldung erfolgen. Die Regelung soll zum 25. März in Kraft treten, und gilt zunächst bis Ende 2011.
Betroffen sind die Aktien der folgenden Unternehmen: Aareal Bank, Allianz, Commerzbank, , Deutsche Bank, Deutsche Börse, Generali Deutschland, Hannover Rück, MLP, Munich Re und Postbank. Abgedeckt werden alle Finanztransaktionen, die „im Ergebnis“ auf einen Leerverkauf hinauslaufen. Die Initiative geht auf entsprechende Vorschläge des Europäischen Ausschusses der Wertpapieraufseher (CESR) zurück, die unlängst vorgestellt wurden. Die Finanzindustrie kritisiert den Vorstoß als zu rigoros, da der Verwaltungsaufwand wegen der niedrigen Meldeschwellen unverhältnismäßig sei.
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