Kommentar
14:11 Uhr, 05.11.2020

Kryptowährungen und die Steuer - was Sie beachten müssen

Wer "echte" Bitcoin oder andere Kryptowährungen erwirbt und nicht den Umweg über Derivate geht, unterliegt in Deutschland nicht der Abgeltungsteuer.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um meine persönliche Ansicht handelt. Das ist keine Steuerberatung - ich rate Ihnen, sich im Zweifelsfall tatsächlich an einen Steuerberater zu wenden. Ich kann mich bei einer Einschätzung im Einzelfall auch täuschen

Maßgeblich ist $23 EStG. Es handelt sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, analog dem Kauf von physischen Edelmetallen, Kunstwerken oder Oldtimern. Es gilt eine einjährige Spekulationsfrist. Danach sind Gewinne steuerfrei.

Freigrenze: 600 EUR

Diese bezieht sich auf alle unter den §23 fallenden Einnahmen. Wer auch nur einen Cent darüber liegt, versteuert alles. Das unterscheidet die Freigrenze vom Freibetrag.

Was ist, wenn ich Verluste mache?

Dann können Sie diese entweder innerjährig mit Gewinnen verrechnen oder den Verlust vortragen. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten ist aber nicht möglich.

Welches Verfahren gilt?

FIFO- first in first out. Dokumentieren Sie Ihre Transaktionen gut! Es gibt inzwischen dazu auch zahlreiche Tools.

Was ist, wenn ich Kryptos in Kryptos wechsle?

Sie transferieren z.B. BTC zu Binance, und kaufen dann damit eine andere Kryptowährung. Steuerlich wird das so behandelt, als hätten Sie die BTC verkauft. Somit fällt Steuer an, sofern noch keine 12 Monate um sind. Bei der neu angeschafften Kryptowährung beginnt zeitgleich eine neue Spekulationsfrist von einem Jahr.

Was, wenn ich mit Kryptos reale Waren kaufe?

Auch das gilt als Verkauf. Wenn Sie die BTC oder welche Kryptowährung auch immer zu dem Zeitpunkt nicht mindestens ein Jahr gehalten haben, müssen Sie den Gewinn versteuern. Oder können andersherum den Verlust zur Verrechnung geltend machen.

Wie hoch ist die Steuerlast?

Es gilt nicht der ermäßigte Abgeltungsteuersatz. Sie versteuern die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften wie normales Einkommen: Wenn Sie also schon am Spitzensteuersatz sind will der Fiskus: 42 % plus Soli plus Kirchensteuer.

5 Kommentare

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  • 1 Antwort anzeigen
  • Stefffan
    Stefffan

    Hallo Herr Kühn,

    danke erstmal für die ausführlichen Infos.

    Dazu aber noch eine allgemeine Frage:

    Muss man auch bei kleinem Verlust den Besitz von Kryptos in der Steuererklärung angeben? Man könnte sich somit den Aufwand einer Auflistung sparen?

    Vielleicht eine dumme Frage, aber auch hier gibt es verschiedene Aussagen.

    Eine kurze Antwort wäre super. Danke.

    Schönen Gruß

    Stefan

    19:44 Uhr, 05.11.2020
    1 Antwort anzeigen

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Über den Experten

Daniel Kühn
Daniel Kühn
Freier Finanzjournalist

Daniel Kühn ist seit 1996 aktiver Trader und Investor. Nach dem BWL-Studium entschied sich der Börsen-Experte zunächst für eine Karriere als freier Trader und Journalist. Von 2012 bis 2023 leitete Daniel Kühn die Redaktion von stock3 (vormals GodmodeTrader). Seit 2024 schreibt er als freier Autor für stock3.
Daniel Kühn interessiert sich vor allem für Small und Mid Caps, Technologieaktien, ETFs, Edelmetalle und Kryptowährungen sowie für makroökonomische Themen.

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