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15:32 Uhr, 04.01.2024

Koalition nimmt Subventionskürzungen für Landwirte teilweise zurück

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Die Ampel-Koalition nimmt nach den heftigen Bauernprotesten der vergangenen Wochen einen Teil der Subventionskürzungen für die Landwirte zurück. Dies ist Teil einer Verständigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf Änderungen zur Aufstellung des Haushalts 2024, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit bekanntgab. "Mit diesen Änderungen reagiert die Bundesregierung insbesondere auf Erkenntnisse, die sich im Rahmen der Erarbeitung der konkreten Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag ergeben haben", erklärte er.

Auf die Abschaffung der Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft wird den Angaben zufolge verzichtet. Dies geschehe insbesondere, um den zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu vermeiden. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel werde zudem nicht in einem Schritt vollzogen. Stattdessen erfolge eine schrittweise Reduzierung der Begünstigung, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben. 2024 soll eine Reduzierung des Entlastungssatzes um 40 Prozent erfolgen und in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um weitere 30 Prozent.

Die geplante Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU auf die Verursacher werde zudem erst ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen. Als ein Beitrag zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn soll diese bis 2029 mit Eigenkapitalerhöhungen von 20 Milliarden Euro gestärkt werden. 2024 und 2025 seien dabei jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen - dazu sollten auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden. "Konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen seien noch festzulegen", so Hebestreit.

Die Änderungen führen 2024 nach seinen Angaben zu geringeren Entlastungen im Bundeshaushalt in einer Größenordnung von rund 2,5 Milliarden Euro. Diese könnten durch die Festlegung einer breiteren Verwendung der Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 im Wind-auf-See-Gesetz auch für den allgemeinen Bundeshaushalt in Höhe von 780 Millionen Euro, durch einen zusätzlichen Einsparbeitrag des Landwirtschaftsministeriums von 100 Millionen Euro sowie durch Spielräume, die sich aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Bundeshaushalt ergeben hätten, ausgeglichen werden.

Das Bundesfinanzministerium sei derzeit gemeinsam mit den anderen betroffenen Ministerien dabei, die Formulierungshilfen für den Bundestag für die bereits im Dezember vereinbarten Maßnahmen und die sich nun ergebenden Veränderungen zu finalisieren. Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen solle der Haushaltsausschuss dann Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 solle nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte das Gesetzgebungsverfahren am 2. Februar abschließen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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