Kommentar
08:22 Uhr, 22.05.2025

KO-Zertifikate: BaFin will Handel stark einschränken!

Die Finanzaufsicht BaFin will strenge Auflagen für Turbo-Zertifikate erlassen. Privatanleger sollen die Produkte nur noch unter bestimmten Bedingungen handeln dürfen.

Turbo-Zertifikate sind Finanzprodukte, die bei vielen Privatanlegern aus guten Gründen äußerst beliebt sind: Mit den Derivaten kann man überproportional von Kursbewegungen bei Aktien, Indizes oder Währungen profitieren. Der Vorteil der Produkte liegt vor allem im niedrigeren Kapitaleinsatz beim Kauf des Produkts im Vergleich zum jeweiligen Basiswert sowie dem Hebeleffekt. Die Produkte, die auch unter Bezeichnungen wie "Knock-Out-Optionsscheine" oder "Mini-Futures" vermarktet werden, haben eine Knock-Out-Schwelle, bei deren Erreichen das Produkt wertlos verfällt.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am Mittwoch angekündigt, den Handel von Turbo-Zertifikaten durch deutsche Privatanleger im Rahmen einer Allgemeinverfügung stark einschränken zu wollen. Konkret sind die folgenden Regeln geplant:

  • Bei jeder Mitteilung zur Vermarktung, zum Vertrieb und zum Verkauf von Turbo-Zertifikaten muss ein Risikohinweis platziert werden, aus dem hervorgeht, dass sieben von zehn Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern Verluste erleiden, wenn sie mit Turbo-Zertifikaten handeln.
  • Bonus-Aktionen, die besondere Anreize für den Handel von Turbo-Zertifikaten schaffen, sollen verboten werden. So soll es künftig etwa keinen Neukundenbonus oder Free-Trade-Aktionen mehr geben dürfen.
  • Anleger, die Turbo-Zertifikate handeln wollen, müssen künftig in einem Test nachweisen, dass sie die Produkte verstanden haben. Dazu müssen mindestens sechs Fragen zum Handel mit Turbo-Zertifikaten korrekt beantwortet werden. Der Test muss laut BaFin alle sechs Monate wiederholt werden.

Die genannten Regeln sind zunächst nur Vorschläge. Bis zum 3. Juli nimmt die BaFin Stellungnahmen zu den geplanten Maßnahmen entgegen. Anschließend soll entschieden werden, welche Regeln tatsächlich gelten werden.

Bei CFDs gibt es bereits einen obligatorischen Verlusthinweis, wie er nun für Turbo-Zertifikate geplant ist. So müssen CFD-Broker öffentlich angeben, welcher Anteil der Kunden beim Handel der Produkte Verluste erleidet. Auch bei CFDs liegt dieser Anteil in der Regel bei über 70 %.

Basis für die jetzt geplanten Maßnahmen ist eine umfassende Marktuntersuchung zu Turbo-Zertifikaten, die von der BaFin im Zeitraum von 2019 bis 2023 durchgeführt wurde. Dabei erlitten 74,2 % der Privatanleger, die mit den Produkten handelten, unter dem Strich Verluste. Der Verlust belief sich auf durchschnittlich 6.358 EUR je Anleger bzw. 3,4 Mrd. EUR insgesamt. Anleger, die sehr intensiv mit den Produkten handelten ("Heavy Trader"), erlitten besonders häufig Verluste. 91 % der Trader, die mehr als 1.000 Transaktionen absetzten, waren nicht profitabel.

Fazit: Nach der völlig verkorksten und inzwischen wieder rückgängig gemachten Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften kommt jetzt der nächste Hammer auf die Trader in Deutschland zu: Der Handel mit Turbo-Zertifikaten soll aus Gründen des Anlegerschutzes eingeschränkt werden. Während der obligatorische Warnhinweis zu verdauen sein dürfte, ist das Verbot von Bonusaktionen für Anleger mit konkreten monetären Nachteilen verbunden. So soll es künftig keine Free-Trade-Aktionen und keinen Neukundenbonus mehr geben dürfen. Dass Anleger, die mit den Produkten handeln wollen, künftig alle sechs Monate in einem Test ihre Produktkenntnisse nachweisen müssen, kann man bestenfalls als unnötige Gängelung mündiger Bürger werten. Immerhin soll der Handel von Turbo-Zertifikaten nicht verboten werden. Wer die Produkte kennt und mit ihnen umzugehen weiß, wird auch künftig deren Vorteile nutzen können.

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3 Kommentare

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  • Sascha Huber
    Sascha Huber Experte für Kryptowährungen

    Grundsätzlich kann man das machen, Warnhinweise und ein entsprechender Test sind okay. Aber warum soll es keine Aktionen mehr geben dürfen? Das ist Schwachsinn. Es wird ja keiner irgendwas handeln, nur weil die Kosten gerade niedrig sind. Zumindest dann nicht, wenn er zuvor den Test bestanden hat.

    11:09 Uhr, 22.05.
  • Gargol
    Gargol

    und langsam stirbt die Freiheit ....

    09:58 Uhr, 22.05.
  • floptino
    floptino

    wie sehen bloß diese Intelegenten Menschen aus, die sich solche Vorschriften ausdenken !

    09:52 Uhr, 22.05.