Klage gegen EM.TV abgewiesen
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Die Schadensersatzklage eines Kleinanlegers gegen EM.TV wurde heute vom Amtsgericht München abgewiesen. Laut der Richterin biete das Wertpapierhandelsgesetz keinen individuellen Schutz für den Anleger.Im Wertpapierhandelsgesetz werden die Unternehmen zwar zu wahrheitsgemäßen Veröffentlichungen verpflichtet, ein Schadenersatzanspruch aus falschen Angaben wird aber ausgeschlossen.
Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung an. Der Anleger hatte EM.TV vorgeworfen, falsche Angaben über die Lage des Unternehmens gemacht zu haben.
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