Kinowelt - Verfügung gegen Delisting
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Die Kinowelt Medien AG hat, wie bereits zahlreiche Unternehmen vorher, vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse erwirken können. Demnach fänden die Regeln nicht wie angedacht am 1. Oktober Anwendung auf das Unternehemn, sondern erst am 1. April 2002. Die neuen Delisting-Regeln sehen vor, dass Unternehmen, deren Aktien über einen gewissen Zeitraum unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Millionen Euro liegt, vom Neuen Markt ausgeschlossen werden.
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