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13:16 Uhr, 20.12.2023

Kabinett bringt Modernisierung des Postgesetzes auf den Weg

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Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Novellierung des Postgesetzes auf den Weg gebracht, um es einer veränderten Branchensituation und geändertem Nutzerverhalten anzupassen. Bei seiner Sitzung in Berlin beschloss das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitteilte. "Mit dieser grundlegenden Überarbeitung schaffen wir einen Rechtsrahmen für einen modernen Postsektor", sagte er bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Ziele des Entwurfes sind auch in Zukunft flächendeckend Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen und angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern."

Geplant sind laut Bundeswirtschaftsministerium unter anderem verlängerte Brieflaufzeiten. Künftig müssen demnach Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen anstatt wie bisher zu 80 Prozent am folgenden Werktag und 95 Prozent am zweiten Werktag. "Indem wir auf feste Zielvorgaben für den ersten und den zweiten Werktag verzichten, erhöhen wir die Flexibilität für den Universaldienstanbieter, was sich nicht nur kostendämpfend auswirkt, sondern vor allem erlaubt, auf klimaschädliche Nachtflüge innerhalb Deutschlands zu verzichten", betonte das Ministerium.

Angesichts sich häufender Beschwerden über die Qualität der Versorgung im Universaldienst soll laut den Angaben zudem die Bundesnetzagentur mit stärkeren Befugnissen zur Einhaltung der Vorgaben ausgestattet werden. Werden Universaldienstvorgaben nicht erfüllt, soll die Behörde künftig für eine schnellere Problembehebung sorgen können, indem sie anders als bisher konkrete Anordnungen trifft und mit Zwangsgeldern durchsetzt. Zudem erhalte sie eine Rechtsgrundlage, um Verstöße durch Bußgelder zu sanktionieren. Digitale Lösungen würden im Rahmen der Universaldiensterbringung in angemessenem Umfang berücksichtigt, hieß es außerdem. Insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Einrichtungen trage den Bedürfnissen einer digitalen Gesellschaft Rechnung.

   Wettbewerber erhalten Marktzugang bei kleinen Sendungen 

Um fairen Wettbewerb sicherzustellen, soll die Netzagentur effektivere Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen postgesetzliche Marktregulierungsvorgaben erkennen und abstellen zu können. In diesem Zusammenhang soll sie in Zukunft auch bei Kunden von Postdienstleistern ermitteln können. In materieller Hinsicht solle mit einem "Entgeltkonsistenzgebot" ein wirksames Instrument zur Verhinderung wettbewerbswidriger Preissetzungen geschaffen werden. Nachdem der Zugang zum Netz der Post für den Briefbereich weiterhin eine erhebliche Bedeutung hat, sollen andere Dienstleister nach den Plänen künftig auch im Bereich kleinformatiger Warensendungen Zugang erhalten.

"Angesichts der zunehmenden Bedeutung kleiner Warensendungen, die über das Briefnetz transportiert werden können, ermöglichen wir den Wettbewerbern der Deutschen Post, fairen Zugang zu diesem wachsenden Markt zu erhalten", erklärte das Ministerium. Mithilfe eines digitalen Marktzugangsverfahrens soll künftig auch unfairer Wettbewerb zulasten von Beschäftigten effektiver unterbunden werden. Alle Unternehmen am Markt müssen sich demnach bei der Netzagentur registrieren, dabei würden Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. "Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Markzugang", so das Ministerium. In Zukunft müssen Auftraggeber zudem ihre Subunternehmer regelmäßig nach festgelegten Kriterien überprüfen.

Das Postgesetz setze die Methoden und Verfahren fest, die für die Genehmigung von Entgelten für bestimmte Postdienstleistungen gelten, betonte das Wirtschaftsministerium. Die konkrete Preisfestsetzung erfolge auf Antrag des regulierten Unternehmens durch die Netzagentur. Insofern enthalte die Novelle keine Regelungen zu konkreten zukünftigen Preisen oder Preisänderungen - genauso wenig wie das aktuelle Gesetz. Es lasse sich aber "bereits jetzt absehen, dass Einzelpreise steigen werden". Denn trotz sinkender Sendungsmengen und Stückkostensteigerungen solle es im Briefbereich bei einer flächendeckenden Versorgung bleiben. Gleichzeitig enthalte die Novelle Maßnahmen, um Kosten zu senken - etwa die längeren Laufzeiten für Standardbriefsendungen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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