Kabinett beschließt Entwurf für Nachtragshaushalt 2023
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat den Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, der aufgrund des jüngsten Urteils des Verfassungsgerichts nötig ist. Das gab das Bundesfinanzministerium bekannt. Mit dem Nachtragshaushalt 2023 wird laut den Angaben eine Einnahme aus Krediten in Höhe von 43,2 Milliarden Euro für aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie (WSF Energie) gezahlte Mittel veranschlagt. Zudem sind demnach Anpassungen beim Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" notwendig, wofür der Nachtragshaushalt eine Zuweisung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt vorsieht. Das Sondervermögen WSF Energie werde zum Ende des Jahres 2023 aufgelöst.
Mit den Notlagenkrediten für den WSF Energie und für den Aufbauhilfefonds 2021 werde die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel im Jahr 2023 insgesamt um 44,8 Milliarden Euro überschritten, so das Ministerium. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts betrage 27,4 Milliarden Euro gegenüber zuvor veranschlagten 45,6 Milliarden Euro. Das Kabinett schlage dem Bundestag vor, eine außergewöhnliche Notsituation auch für das Jahr 2023 zu beschließen, was eine Ausnahme von der Schuldenbremse ermöglicht. Dies werde "nicht zu der Aufnahme neuer Schulden führen, sondern lediglich die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen". Es stehe außer Frage, dass alle eingegangenen Rechtsverpflichtungen vom Bund erfüllt würden.
"Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). "Wir nehmen in diesem Jahr keine zusätzlichen Schulden auf, sondern im Ergebnis sogar weniger", hob er hervor. Die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023 müsse aber aus verfassungsrechtlichen Gründen verändert werden. "Dazu vollziehen wir den Beschluss einer Notlage, die angesichts der Energiekrise im vergangenen Winter festgestellt wurde, auch im Haushalt 2023 nach."
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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