K: Modelle für die Unternehmenssteuerreform
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Externe Quelle: Deutsche Bank Research
Modelle für die Unternehmenssteuerreform
"Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?" Nach diesem Motto wird in Deutschland traditionell Steuerpolitik gemacht. Einen Beweis dafür liefert die Unternehmensbesteuerung. Die einfachste und effizienteste Variante eines Steuersystems hatte im Bundestagswahlkampf Professor Paul Kirchhof mit dem Modell der Flat Tax vorgeschlagen. Die Wähler, aber auch die großen Parteien, haben sich dagegen entschieden - ihnen war das Modell, das nur einen einzigen Steuersatz für unternehmerische und persönliche Einkommen kennt, zu revolutionär, zu wenig sozial.
Dabei hätte die Flat Tax alle wichtigen Anforderungen, die an ein gutes Steuersystem gestellt werden, mühelos erfüllt: Der Steuersatz wäre mit 25% moderat gewesen und hätte Deutschland im internationalen Steuerwettbewerb mit einem Schlag wettbewerbsfähig gemacht. Rechtsformneutralität wäre dadurch gewährleistet, dass die Steuersätze für Einkommen- und Körperschaftsteuer identisch gewesen wären. Und schließlich wäre dadurch auch die Frage der Kapitalertragsbesteuerung geklärt, weil auf eine gesonderte Dividendenbesteuerung hätte verzichtet werden können und die Diskussion um eine Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte bei einem Regelsteuersatz von 25 % hinfällig gewesen wäre.
All diese Vorteile hat die Bevölkerung offenbar nicht gewollt - deshalb muss sie nun die Mühe auf sich nehmen, sich mit alternativen, deutlich komplizierteren Konzepten auseinanderzusetzen. Die Bundesregierung scheint sich bei der Unternehmensteuerreform, die zum 1.1.2008 in Kraft treten soll, an zwei Steuerreformmodellen zu orientieren - dem der Stiftung Marktwirtschaft, und dem des Sachverständigenrates. Eines vorweg: Beide Modelle wären im Vergleich zum bestehenden System der Unternehmensbesteuerung ein gewaltiger Fortschritt.
Die Stiftung Marktwirtschaft verfolgt mit ihrem Konzept das Ziel, Deutschland bei den Unternehmenssteuern international wettbewerbsfähig zu machen - und zwar unabhängig von der Rechtsform der Unternehmen. Zu diesem Zweck sollen alle Unternehmen einer einheitlichen Unternehmenssteuer unterliegen, die nach Einschätzung der Stiftung Marktwirtschaft realistischerweise bei 30% liegen müsste. Der Tarif der Unternehmensbesteuerung würde von dem der Einkommensbesteuerung abgekoppelt werden, so dass auch Personengesellschaften, die im geltenden System die progressive Einkommensteuer zahlen, dem niedrigen Steuersatz unterliegen.
Bis hierhin war es einfach, nun wird es komplizierter. So lange Gewinne im Unternehmen verbleiben, werden sie mit dem niedrigen Unternehmensteuersatz belastet - sobald sie an den Unternehmer bzw. Anteilseigner ausgeschüttet werden, greift ein Nachbelastungsverfahren (weiterentwickeltes Halbeinkünfteverfahren), das die Steuerlast auf 42% (Einkommensteuer-Spitzensatz) anhebt. Dadurch entsteht allerdings die Gefahr des "Kapitaleinschlusses" im Unternehmen, die durch die Steuerreform 2000 und die Vereinheitlichung der Steuersätze für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne aufgehoben worden war.
Zu dieser Unterscheidung zwischen der Unternehmens- und der Unternehmerebene passt, dass die Stiftung die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ablehnt, weil sie gegen das Leitbild der synthetischen Einkommensbesteuerung und gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoße. Die Ablehnung ist sehr bedauerlich, denn eine Abgeltungsteuer ist einfach, transparent, effektiv und damit auch gerecht. Genau das Argument, das eine Unternehmenssteuerreform dringend nötig macht (internationaler Wettbewerb um mobile Faktoren), gilt gleichermaßen für die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Es ist wenig überzeugend, dass die Stiftung die Einführung der Abgeltungsteuer hauptsächlich mit steuersystematischen Gründen ablehnt.
Zusätzlich wird das Modell der Stiftung durch die "Kleinunternehmerregelung" verkompliziert, die gewährleisten soll, dass kleinere Unternehmen - die momentan einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz als 30% zahlen - im Vergleich zum bestehenden System nicht schlechter gestellt werden.
Sehr zu loben ist der Reformansatz für die Kommunalfinanzierung. Es ist zu hoffen, dass die Kommunalpolitiker von ihrer Kritik abrücken und einer sinnvollen, tragfähigen Lösung zustimmen. Das Festhalten an der - momentan sprudelnden - Gewerbesteuer ist sehr kurzsichtig, denn die hohe Konjunkturanfälligkeit der Gewerbesteuer hatte immer wieder auch massive Kritik aus den Kommunen ausgelöst.
Die Gewerbesteuer soll nach dem Konzept der Stiftung Marktwirtschaft durch ein Vier-Säulen-Modell ersetzt werden:
Die aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer.
Eine Bürgersteuer mit kommunalem Hebesatzrecht: Offene Ausweisung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer. Die aufkommensneutrale Umsetzung erfordert einen durchschnittlichen Steuersatz von 3% (Bandbreite 2% bis 4%).
Eine kommunale Unternehmenssteuer mit Hebesatzrecht: Als durchschnittlich notwendige Belastung wird ein Steuersatz von 6% bis 8% vorgeschlagen (zusammen mit der allgemeinen Unternehmenssteuer würde sich die Gesamtbelastung von 30% ergeben).
Beteiligung der Unternehmen am Lohnsteueraufkommen: Die Kommunen sollen als Betriebstättengemeinden in Höhe von 2 Prozentpunkten am Lohnsteueraufkommen beteiligt werden, um eine Verstetigung der Steuereinnahmen zu erzielen. Die Gesamtsteuerlast ändert sich dadurch nicht.
Sachverständigenrat, ZEW und das Max-Planck-Institut haben dagegen das Konzept der Dualen Einkommensteuer für Deutschland vorgeschlagen. International mobile Kapitaleinkommen würden niedriger als die relativ immobilen Arbeitseinkommen besteuert. Kapitaleinkommen würden im Grundsatz einem ermäßigten Steuersatz von 25%, Arbeitseinkommen der progressiven Einkommensteuer unterliegen. In den 25 sollen die kommunale Unternehmenssteuer und der Solidaritätszuschlag enthalten sein. Bei der Kommunalfinanzierung wird das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft unterstützt. Die Duale Einkommensteuer kann man als umfassende Variante der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge verstehen.
Unterschiedliche Steuersätze für Kapital- und Arbeitseinkommen setzen Anreize, Arbeitseinkommen missbräuchlich als Kapitaleinkommen - die niedriger besteuert werden - zu deklarieren. Um den Gestaltungsspielraum zu reduzieren, schlagen der Sachverständigenrat und seine Mitstreiter vor, dem niedrigeren Steuersatz nur eine bestimmte typisierte Eigenkapitalverzinsung (z.B. 6% jährlich) zu unterwerfen. Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinne, die diese Eigenkapitalverzinsung überschreiten, unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif. Personengesellschaften erhalten zudem Sonderregelungen, die eine Schlechterstellung zum geltenden System verhindern sollen.
Das Konzept der Stiftung Marktwirtschaft dürfte Modellrechnungen zufolge zu Einnahmeausfällen von EUR 15,7 Mrd. führen, das Konzept der Dualen Einkommensteuer zu Einnahmeausfällen von rund EUR 22 Mrd.
Nachdem die Flat Tax in Deutschland vorerst gescheitert ist, hat die Bundesregierung nun die Qual der Wahl. Mit dem Modell der Stiftung Marktwirtschaft und der Dualen Einkommensteuer liegen zwei sehr vernünftige Modelle vor, über die es nun zu entscheiden gilt. Die Regierung hat angekündigt, die Reform der Unternehmensbesteuerung zum 1.1.2008 umzusetzen, die Festlegung auf ein konkretes Modell könnte schon im Herbst 2006 erfolgen. Im Sinne der Planungssicherheit für Unternehmen wäre eine frühe Festlegung sehr hilfreich.
Welches Modell am Ende den Zuschlag bekommt, lässt sich schwer prognostizieren. Sehr weit liegen beide Modelle nicht auseinander. Durchaus denkbar ist, dass das Finanzministerium eine Mixtur aus beiden Modellen macht. Fakt ist aber erstens, dass jedes der beiden Modelle einen großen steuerpolitischen Schritt nach vorn bedeuten würde und Fakt ist zweitens, dass der Politik nun auch die letzte Hintertür für Ausreden zugeschlagen ist. Am Modell der Flat Tax, am Konzept der Stiftung Marktwirtschaft und an der Dualen Einkommensteuer haben die besten und die renommiertesten Steuerwissenschaftler und -praktiker mitgewirkt. Auch das Heidelberger Konzept der konsumorientierten Besteuerung ist der Politik seit langem bekannt. Die Steuerexperten haben für die Politik alle Register gezogen, mehr kann nun nicht mehr kommen - rien ne va plus.
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