K: Gewinnwarnungen - Keine Panik angebracht
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Externe Quelle: Bankgesellschaft Berlin
Gewinnwarnungen - Keine Panik angebracht
Die Zahl der Gewinnwarnungen in Deutschland wie auch in Europa war im ersten Halbjahr 2004 überschaubar. Die jüngsten Gewinnwarnungen sind keine hinreichenden Indikatoren für eine Trendwende in der Gewinnentwicklung der Unternehmen insgesamt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre nehmen die Unternehmen ihre Gewinnschätzungen tendenziell vorsichtiger vor, um den Markt nicht zu enttäuschen. Wir rechnen für die anstehende Berichtssaison mit überwiegend positiven Nachrichten der Unternehmen, die sich günstig auf die Entwicklung an den europäischen Aktienmärkten auswirken sollten.
Die Zahl der Gewinnwarnungen ist ein Indikator für die Aussichten der Aktienmärkte und gibt Auskunft über deren fundamentale Rahmenbedingungen: Je geringer die Zahl der Gewinnwarnungen ist, desto höher ist die Prognosegüte der Unternehmen und umso höher die Sicherheit der Investoren hinsichtlich deren Gewinnentwicklung. Eine geringe Zahl von Gewinnwarnungen - die normalerweise Hand in Hand geht mit positiven Gewinnüberraschungen - erhöht somit das Potential der Aktienmärkte. Die insbesondere im Vergleich zu den Vorjahren geringe Zahl an Gewinnwarnungen im ersten Halbjahr 2004 passt also zu unserer generell positiven fundamentalen Einschätzung des deutschen bzw. europäischen Aktienmarktes.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass es keine einheitliche Definition des Begriffs "Gewinnwarnung" gibt. Rein sprachlich ist der Ausdruck ohnehin abzulehnen, da natürlich nicht vor Gewinnen gewarnt wird, sondern vor einem geringeren als ursprünglich erwarteten Gewinn eines Unternehmens. Zu Recht fand sich der Begriff deshalb im Jahr 2001 - als Gewinnwarnungen nach Ende des Aktienbooms an der Tageordnung waren - in Deutschland unter den Anwärtern für das "Unwort des Jahres".
Wir verstehen unter einer Gewinnwarnung die Mitteilung eines börsennotierten Unternehmens, dass seine künftigen Gewinne niedriger ausfallen werden als zuvor angekündigt wurde. Allein die - vom Unternehmen noch nicht bestätigte - Erwartung geringerer Gewinne durch die Marktteilnehmer (z.B. durch ein "Gerücht") kann demnach keine Gewinnwarnung sein. Als charakteristisch für eine Gewinnwarnung sehen wir zudem die negative Überraschung für die Märkte, d.h. die Ankündigung des Unternehmens wurde nicht oder nicht in diesem Ausmaß von den Märkten antizipiert. Die zwangsläufige Folge einer solchen Gewinnwarnung ist dann ein Einbruch oder zumindest überdurchschnittlicher Kursrückgang der Aktie nach der Mitteilung des Unternehmens.
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