K: Arbeitslosengeld: Wie rette ich mein Vermögen?
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Externe Quelle: Quelle: Stefan Jauernig Versicherungsmakler e.K.
Arbeitslosengeld: Wie rette ich mein Vermögen?
Bevor Arbeitslosengeld II von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, muß Vermögen, das über bestimmten Freibeträgen liegt, aufgebraucht werden. Insbesondere, wenn das Geld für die spätere Altersversorgung gedacht war, ist dies besonders hart. Es stellt sich somit für die Betroffenen und ihre Familien die Frage, wie das vorhandene Vermögen gerettet werden kann und man trotzdem nicht mit dem Gesetz "in Konflikt kommt". Hier bietet das neue Alterseinkünftegesetz gute Möglichkeiten.
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Bundestag die Möglichkeit geschaffen, "neue private Leibrentenversicherungen" abzuschließen, die nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapialisierbar sein dürfen. Es gibt also ledigliche eine - allerdings lebenslange - Rente. Da der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, daß kein Rückkaufswert vorhanden sein darf und keine Kündigungsmöglichkeit besteht, gibt es somit - nach Abschluß der Versicherung - auch kein "anrechenbares Vermögen" mehr.
Da auch der Ehepartner und die unterhaltspflichtigen Kinder mitversichert werden können, ist auch eine Versorgung der Familie möglich - natürlich auch für Alleinerziehende.
Die private Leibrente gemäß Alterseinkünftegesetz kann auch als "fallende Rente" vereinbart werden. Daher besteht die Möglichkeit, dass zu Beginn des Ruhestandes eine höhere Rente gezahlt wird, die dann jährlich sinkt. Somit kann mit 65 Jahren noch eine Weltreise unternommen werden oder Geld an die Kinder weitergegeben werden - eine wenigstens für die fernere Zukunft positive Aussicht für Arbeitslosengeld II-Bezieher.
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