JWP erwirkt einstweilige Verfügung gegen Jack White
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München (BoerseGo.de) - Die Jack White Productions (JWP) AG hat eine einstweilige Verfügung gegen ihren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jack White erwirkt. Das Landgericht München I hat dem Unternehmensgründer untersagt, bis zum 01.08.2009 im deutschsprachigen Raum selbst oder durch andere Wettbewerb in den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zu betreiben und Künstler abzuwerben, die vertraglich als Partner an die JWP AG gebunden sind, teilte die Musikproduktionsgesellschaft am Montag mit.
Jack White war bis 31. Januar 2007 im Vorstand der JWP AG und wechselte danach in die Geschäftsführung der Berliner Tochtergesellschaft White Records GmbH. Von dieser Position wurde er Anfang August abberufen und sein Beratervertrag mit der Gesellschaft fristlos gekündigt. Grund war die Gründung des "Gloriella Musikverlag Horst Nußbaum", der in direkter Konkurrenz zum Geschäft der JWP AG steht und ohne Zustimmung der JWP AG aufgebaut wurde.
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