Japanische Börsenaufsicht führt Razzia bei AIJ Investment durch
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Tokio (BoerseGo.de) - Die japanische Börsenaufsicht (Securities and Exchange Surveillance Commission, SESC) hat am heutigen Freitag eine Razzia im Hauptbüro und anderen Standorten der japanischen Anlagegesellschaft AIJ Investment Advisors durchgeführt. Hintergrund sind fehlende Kundengelder in Milliardenhöhe.
Die Börsenaufsicht vermutet, dass der Investmentberater mit Sitz in Tokio seine Performance für den Abschluss von Verträgen mit Pensionskassen gefälscht hat, und sieht eine Verletzung des Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Law).
Die Kommission hielt die Razzia für notwendig, um an Unternehmensunterlagen zu kommen die mehr Licht auf den Fall werfen könnten. Die SESC untersucht den Skandal akribisch und hält auch eine Strafanzeige bei den entsprechenden Behörden für möglich.
Die japanische Regierung reagierte bereits. Laut Shozaburo Jimi, Minister für den Finanzsektor und die Reform des Postwesens, ist die Financial Service Agency (FSA) am heutigen Freitag der Empfehlung der SESC gefolgt und hat die Registrierung von AIJ als Anlageberater aufgehoben. Außerdem muss ITM Securities Company, die unter der Kontrolle der AIJ steht, ihre Geschäftstätigkeit für sechs Monate einstellen, so Jimi.
Der SESC zufolge hat die AIJ insgesamt 145,8 Milliarden Yen von Pensionsfonds verwaltet, und einen Verlust von 109,2 Milliarden Yen mit Spekulationen auf Aktien- und Anleihederivate eingefahren. Aktuell kann die SESC nur noch 8,1 Milliarden Yen in bar und in Einlagen ausmachen. Außerdem sind noch 2,1 Milliarden Yen im Ausland investiert, wie es weiter hieß. Im Dezember 2011 verbuchte AIJ Transaktionen mit 106 Kunden, so die SESC.
AIJ-Präsident Kazuhiko Asakawa und Direktor Shigeko Takahashi werden beschuldigt behauptet zu haben, dass die AIJ konsequent ungewöhnlich hohe Erträge erwirtschaftet. Damit sollten die Kunden gelockt werden. In Wirklichkeit wurden mit den Investitionen Verluste gemacht, so die SESC.
Dem japanischen Gesetz zufolge kann ein Unternehmen wegen falscher Erklärungen beim Abschluss von Vermögensverwaltungsverträgen mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Millionen Yen bestraft werden, während Personen hier eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 3 Millionen Yen droht.
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