Kommentar
13:56 Uhr, 14.09.2022

Jahressteuergesetz 2022: Keine Geschenke für Anleger!

Steuerliche Entlastungen für Anleger sind im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 kaum zu finden. Immerhin eine kleine Entlastung für Anleger gibt es aber.

Das Bundeskabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2022 und weitere Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Für Anleger ist darin wenig Erbauliches zu finden.

Immerhin eine Entlastung für Anleger hat es allerdings in das Gesetz geschafft: Der Sparer-Pauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei sind, soll ab dem kommenden Jahr angehoben werden. Für Alleinstehende soll der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro steigen und für Ehegatten/Lebenspartner von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Damit die Steuerzahler ihre Freistellungsaufträge nicht manuell anpassen müssen, sollen diese automatisch um knapp 25 Prozent erhöht werden.

Keine Frage: Eine moderate Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags ist sicher ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Eine wirkliche Förderung des privaten Vermögensaufbaus sähe aber anders aus.

Neben der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags sind in den beschlossenen Gesetzen zahlreiche weitere Änderungen wie die Entfristung der sog. Homeoffice-Pauschale und die Anhebung des sog. "Ausbildungsfreibetrags" enthalten. Private Betreiber von Photovoltaikanlagen werden entlastet, so ist unter anderem eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern im Jahressteuergesetz enthalten.

Außerdem schafft der Staat die Möglichkeiten, um künftig finanzielle Leistungen an alle Bürger möglichst bürokratiearm auszahlen zu können. So soll der Staat künftig eine Kontoverbindung aller in Deutschland gemeldeten Bürgerinnen und Bürger speichern. Dadurch soll die Möglichkeit eines direkten Auszahlungsweges für künftige öffentliche Leistungen wie ein geplantes "Klimageld" unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer geschaffen werden.

Nicht enthalten im Jahressteuergesetz sind Änderungen, auf die viele Anleger und Trader sehnlichst hoffen, nämlich die Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung auf Termingeschäfte und bei Totalverlusten. Diese Änderungen sollen im Rahmen eines "Zukunftsfinanzierungsgesetzes" beschlossen werden, dessen Eckpunkte Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) Ende Juni vorgestellt hatten. Wann dieses Gesetz aber tatsächlich vom Gesetzgeber beschlossen wird, steht derzeit noch in den Sternen.

Weitere Details zum Jahressteuergesetz 2022 und weiteren Gesetzentwürfen, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, können der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums entnommen werden.


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