Kommentar
19:47 Uhr, 29.06.2022

Verlustverrechnungsbegrenzung soll aufgehoben werden

Die noch unter der alten Bundesregierung beschlossene und völlig verkorkste Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll offenbar aufgehoben werden, wie aus den Eckpunkten für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz von zwei FDP-Ministern hervorgeht.

Bundesfinanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) stellten ihre Eckpunkte für ein "Zukunftsfinanzierungsgesetz" heute in Berlin vor. Das Gesetz soll einerseits Börsengänge für Unternehmen vereinfachen und soll andererseits die Aktienanlage auch für Anleger attraktiver machen, indem insbesondere die steuerlichen Regelungen für Privatanleger vorteilhafter gestaltet werden.

Konkret sind die folgende Maßnahmen mit direktem Bezug für Privatanleger geplant:

  • Es soll erreicht werden, dass deutlich mehr Menschen in Aktien investieren. "Wir wollen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger in Aktien investieren, da langfristige Aktienanlagen den Vermögensaufbau stärken und vor Inflation schützen können. Eine höhere Aktienanlage nützt auch unseren Unternehmen, denn sie können sich leichter Eigenkapital beschaffen. Dies sorgt wiederum für höhere Investitionen und schafft Sicherheitspuffer für Krisenzeiten", heißt es im Eckpunktepapier der beiden FDP-Minister.
  • Für die Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen soll ein eigener Freibetrag im Privatvermögen eingeführt werden. Wie hoch dieser ausfallen könnte, wird in dem Eckpunktepapier nicht genannt. Gewinne bis zur Höhe des Freibetrags wären damit steuerfrei.
  • Der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Aktien soll abgeschafft werden. Verluste aus Aktien könnten dann künftig mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden und nicht nur mit Gewinnen aus Aktien.
  • Auch die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Totalverlusten sollen abgeschafft werden. Damit wäre auch die unter der letzten Bundesregierung eingeführte, völlig verkorkste Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und bei Totalverlusten passé (Verluste aus Termingeschäften sowie Totalverlusten können aktuell pro Jahr nur noch bis maximal jeweils 20.000 Euro mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Die Regel war allerdings so ausgestaltet, dass im Extremfall sogar Nettoverluste besteuert werden mussten.). Ziel sei auch eine "wesentliche Vereinfachung im Abgeltungssteuerverfahren", heißt es im Eckpunktepapier der FDP-Minister.

Daneben sind zahlreiche weitere Maßnahmen geplant, die den Finanzmarkt modernisieren sollen und den Zugang für Unternehmen, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen erleichtern sollen. Unter anderem ist geplant:

  • Bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten soll es Erleichterungen geben.
  • Die Rahmenbedingungen für Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen sollen verbessert werden. Auch bessere Rahmenbedingungen für SPACs sind geplant.
  • Der Kapitalmarkt soll weitgehend modernisiert und digitalisiert werden, u.a. durch die Schaffung der Möglichkeit von Aktienemissionen als elektronische Wertpapiere. Geprüft werden soll auch eine einfachere Übertragbarkeit von Kryptowerten. Die Rahmenbedingungen für eine englischsprachige Kommunikation mit der Finanzaufsicht BaFin sollen verbessert werden.
  • Kapitalerhöhungen sollen erleichtert werden und dual class shares (Mehrstimmrechtsaktien) sollen eingeführt werden. Mehrstimmrechtsaktien erlauben die Emission von Aktien mit mehr Stimmrechten, damit Gründer auch dann die Stimmrechtsmehrheit an einem Unternehmen behalten können, wenn sie nicht mehr die Mehrheit der Aktien halten.
  • Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung an Unternehmen soll verbessert und attraktiver gestaltet werden.

Insbesondere die steuerlichen Verbesserungen und hier ganz besonders die Rücknahme der verkorksten Verlustverrechnung bei Termingeschäften und Totalverlusten dürfte viele private Anleger und Trader erfreuen.

Abzuwarten bleibt noch, wie viele der Forderungen der FDP-Minister sich dann auch tatsächlich bei den Koalitionsparteien SPD und Grüne durchsetzen lassen und ob die von den beiden FDP-Ministern jetzt genannten Eckpunkte sich dann tatsächlich auch im Gesetz wiederfinden. Ein Risiko besteht sicher auch darin, dass die Koalitionspartner den Forderungen zwar zustimmen, aber möglicherweise an anderer Stelle eigene Forderungen mit negativen Folgen für Privatanleger (wie eine Erhöhung des Steuersatzes der Abgeltungsteuer) durchsetzen könnten.

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4 Kommentare

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  • Felix Bleisteiner
    Felix Bleisteiner

    Hallo,

    im Regierungsenwurf des Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setzes vom 16.08.2023 soll u.a. §20 Absatz 2 ("Einkünfte aus Kapitalvermögen") aufgehoben werden. Siehe S. 33 auf:

    https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Zukunftsfinanzierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Wie im Artikel geschrieben, bezieht sich §20 Abs. 6 Satz 5 EStG ("Beschränkung Verlustverrechnung aus Termingeschäften")eben auf §20 Absatz 2 der nun entfallen soll.

    Ist der Entwurf dem Team von stock3 bekannt? Ich wäre sehr dankbar, wenn sich das jemand von stock3 ansehen würde und eine Einschätzung darüber abgibt, inwiefern das Auswirkungen auf die begrenzte Verlustverrechung von Termingeschäften hat.

    Das Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz soll am 10.11. im Bundestag verabschiedet werden. Die Zustimmung im Bundesrat ist für den 15.12. geplant.

    Vielen Dank!

    11:38 Uhr, 24.09.2023
    2 Antworten anzeigen
  • DJ7empest
    DJ7empest

    Danke, lieber Oliver! Es würde mich sehr freuen, wenn die FDP damit durchkommt. Es wäre wichtig für eine bessere Börsenkultur in Deutschland. Und alle Trader im Lande inkl. Mir freuen sich mega, wenn die vollkommen unsinnige Verlustverrechnungsbegrenzung endlich abgeschafft wird.

    23:40 Uhr, 29.06.2022