Intershop verlegt Hauptversammlung vor
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Der Vorstand der Intershop Communications AG hat in Reaktion auf das Einberufungsverlangen eines Aktionärskreises vom 25. Januar 2007 die ordentliche Hauptversammlung auf den 9. Mai 2007 vorverlegt.
Bei diesem neuen Hauptversammlungstermin handelt es sich um den auch nach Einschätzung des Abschlussprüfers der Gesellschaft frühestmöglichen Zeitpunkt, da bei der Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung bereits der festgestellte und testierte Jahres- und Konzernabschluss vorliegen müssen.
Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, dem Einberufungsverlangen des Aktionärskreises mit dieser Vorverlegung entsprochen zu haben. Zu inhaltlichen Gesprächen mit den antragstellenden Aktionären ist der Vorstand nach wie vor bereit.
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