Intershop - Verdachtsmomente erhärten sich
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Die Verdachtsmomente gegen die Intershop AG gegen die Publizitätspflicht verstossen zu haben - nehmen zu. Zu diesem Ergebnis kommt das vorläufige Ergebnis des Bundesaufsichtsamtes für Wertpapierhandel. So gebe es Anhaltspunkte, daß die Ad-Hoc-Mitteilung vom 2. Januar verspätet gewesen sei. Inwieweit ein Verstoss gegen § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes vorliege - sei jedoch noch nicht klar - da dem Unternehmen nachgewiesen werden müsse, dass dies vorssätzlich geschehen sei. Zum jetzigen Zeitpunkt könnten daher noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.
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