Intershop: Probleme mit Staatsanwaltschaft
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Die Financial Times Deutschland berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, das Bundesaufsichtsamt für Wertpapiere prüfe derzeit einen Verstoß der Intershop AG auf Verstoß gegen die ad-hoc-Publizität. Der Vorgang sei bereits an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben worden.
Das Fachreferat des BAWe habe nach Angaben der Sprecherin überprüft, ob eine ad-hoc-Mitteilung in der Nacht vom 1. auf den 2. Januar diesen Jahres verspätet gewesen sei, schreibt die FTD. Nach dem Wertpapiergesetz müssen kursrelevante Informationen unverzüglich mitgeteilt werden.
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