HYPO REAL ESTATE - Starker Kurssprung
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Hypo Real Estate - WKN: 802770 - ISIN: DE0008027707
Börse: Xetra in Euro / Kursstand: 1,64 Euro
Die Aktie von Hypo Real Estate legt heute einen gewaltigen Kurssprung hin und steigt um fast 48% an. In dieser Woche hatte die Aktie noch ein neues Allzeittief bei 0,98 Euro markiert. Im Hoch notierte der Wert bereits am Widerstandsbereich 1,93 - 2,00 Euro, als am Abwärtstrend seit Oktober 2008. Grund hierfür ist die Billigung des Gesetzes zur Bankenenteignung.
Aus charttechnischer Sicht hat sich die Lage damit verbessert. Denn die Aktie konnte bisher doch noch das Tief 1,15 Euro verteidigen, obwohl sie schon darunter notierte. Damit ist der unmittelbare Abverkauf erst einmal gestoppt.
Aber trotz des massiven Kurssprungs heute kommt es noch zu keinem stabilen Kaufsignal auf mittelfristige Sicht. Dies wäre erst mit einem Ausbruch über 2,00 Euro auf Wochenschlusskursbasis gegeben.
Die nächsten Trendimpulse ergeben sich also erst nach einem Wochenschlusskurs über 2,00 Euro. Ziel wäre dann ca. 3,30 Euro. Oder die Aktie fällt per Wochenschlusskurs unter 1,15 Euro ab. Dann wäre eine Abverkauf auf 0,60 Euro möglich.
Meldung: Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Banken-Enteignung
Berlin (BoerseGo.de) - Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Grundlage für eine Rettung der angeschlagenen Hypo Real Estate AG und die Enteignung der Aktionäre geschaffen werden. Es muss nun noch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat passieren.
Um das öffentliches Gut "Finanzmarktstabilität" zu sichern, schaffe der Gesetzentwurf eine Möglichkeit, als "Ultima ratio" Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zu verstaatlichen, teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mit. Die Enteignung sei indes nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht zur Verfügung stehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009.
Eine mögliche Staatsbeteiligung soll auch nicht dauerhaft aufrecht erhalten bleiben. Sobald das betreffende Unternehmen nachhaltig stabilisiert worden ist, werde es wieder privatisiert, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dabei soll den betroffenen Anteilsinhabern, über eine bereits geleistete Entschädigung hinaus, ein Recht auf bevorzugten Erwerb eingeräumt werden.
Kursverlauf vom 03.03.2006 bis 18.02.2009 (log. Kerzendarstellung / 1 Kerze = 1 Woche)
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