Heiler: einstweilige Verfügung gegen Börse
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die Heiler Software AG hat heute beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse beantragt. Man will dieser untersagen, die Erweiterung des Regelwerks des Neuen Markts mit der Aufnahme von Ausschlussregelungen bezüglich der Heiler Software AG vor dem 1. April 2002 in Kraft treten zu lassen. Während dieser Fristverlängerung von sechs Monaten will Heiler den Umsatz um 60% steigern und die Gewinnzone erreichen. Danach werde sich die Frage des Delistings vom Neuen Markt nicht mehr stellen, hieß es.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.