HeidelbergCement - Gericht weist Klage ab
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Das Verwaltungsgericht Würzburg hat gestern eine Klage des Baustoffherstellers HeidelbergCement gegen das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) abgewiesen. Zuvor hatte bereits das VG Karlsruhe in einer Eilentscheidung ähnlich entschieden.
Das VG Würzburg habe sich nicht der Auffassung von HeidelbergCement zur Verfassungswidrigkeit des TEHG anschließen wollen, hieß es. Es habe sich zudem bestätigt, dass die Untergerichte sich generell schwer damit tun, ein Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, teilte das Unternehmen mit.
Die HeidelbergCement AG hält diese Entscheidung für falsch und will sie daher anfechten. Positiv sei, dass das VG Würzburg rasch entschieden und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen habe.
Ungeachtet von den Klagen gegen das TEHG hat der Baustoffhersteller für seine Werke vorsorglich die erforderlichen Anträge auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen gestellt. Eine Entscheidung hierüber werde noch in diesem Jahr erwartet.
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