Hedgefonds für Privatanleger
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Das Bundesfinanzministerium hat heute den Gesetzesentwurf zum Investmentmodernisierungsgesetz vorgelegt. Darin wird auch die neue Regelung für Hedge-Fonds behandelt. Wie das Gesetz vorsieht, sollen Hedge-Fonds in Deutschland ab dem Jahr 2004 zugelassen werden. Damit soll der Fondsstandort Deutschland mit Luxemburg, Irland und Großbritannien gleichziehen.
Wie es in dem Gesetzesentwurf weiter hieß, soll es für Privatanleger keinen Mindestanlagebetrag geben. Zudem soll es keine Beschränkungen oder Meldepflichten für Leerverkäufe oder Geschäfte auf Kredit geben, um die Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten. In Ausnahmefällen könne jedoch eine Beschränkung eingeführt werden, so die Angaben.
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass sich Privatanleger nur an Dachfonds beteiligen können, die maximal 20 % in einen Einzelfonds investieren dürfen. Zudem müssen die Anleger mit einem speziellen Warnhinweis auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen werden.
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