GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte: EEV BioEnergie GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag. 2.400 Anleger drohen bis zu EUR 26 Mio. zu verlieren.
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(DGAP-Media / 25.11.2015 / 09:35)
Das ist der vorläufige Höhepunkt des EEV Erneuerbare Energie Versorgung-Dramas. Nach Betrugsvorwürfen und Vollstreckungsbetreibungen ins Anlagevermögen droht jetzt die Zahlungsunfähigkeit der Papenburger EEV Tochter BioEnergie. Eine Warnung von Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Nach einer unbestätigten Pressenachricht hat die Betriebsgesellschaft des Papenburger Biomasseheizkraftwerks, die EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens beantragt.
Das ist nach der Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Gröpper Köpke Rechtsanwälte (www. bankrecht24.de) vielleicht der Anfang vom Ende. Denn das Biomasseheizkraftwerk war ein ganz wichtiges Asset der Göttinger EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG). Die Konzernmutter hatte die Gesellschaft 2012 für rund EUR 16,5 Mio. gekauft.
Die EEV AG wollte den Kaufpreis ausweislich des Verkaufsprospekts über die Einwerbung von Genussrechtskapital und, später, partiarische Nachrangdarlehen, finanzieren. Es sollten EUR 38 Mio. eingeworben werden. Am Ende konnten allenfalls rund zwei Drittel des avisierten Kapitals platziert werden.
Große Medien, der Norddeutsche Rundfunk (NDR), die Zeit, die Süddeutsche Zeitung und die Hannoversche Allgemeine Zeitung (beispielsweise) warnten früh vor den Risiken dieser Investments. Und stellten die Schlüssigkeit des Anlagekonzepts in Frage. Neben dem Zielinvestment in das Papenburger Biomasseheizkraftwerk sollte nämlich auch ein gewaltiger Benefit aus dem Erwerb einer Offshorewindpark-Projektgesellschaft, der OWP Skua GmbH, folgen.
"Die wollten ursprünglich", erklärt der Hamburger Anlegeranwalt Matthias Gröpper, "bis 2015 aus dem Kauf der Projektgesellschaft für EUR 11,5 Mio. einen Verkaufserlös in Höhe von EUR 50 Mio. realisieren." Das ist, findet Rechtsanwalt Matthias Gröpper, unter besonderer Berücksichtigung der prospektierten Marge bei der Platzierung der Genussrechte, hoch spekulativ. Anleger können alles verlieren. Deshalb haben sich die Gröpper Köpke Rechtsanwälte auf die Prüfung der Plausibilität des Prospekts unter besonderer Berücksichtigung der Schlüssigkeit des Anlagekonzepts gewidmet. Und kamen zur erschreckenden Erkenntnis, dass nach ihrer Einschätzung nicht alle Risiken des Investments hinreichend klar und vollständig im Verkuafsangebot dargestellt wurden.
Mit weitreichenden Folgen. Rechtsanwalt Matthias Gröpper sagt: "Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass Anlagekonzepte in Verkaufsprospekten vollständig und richtig dargestellt werden müssen. Um Interessenten, die Anleger, über alle in Betracht kommenden Chancen und Risiken richtig zu informieren."
Bedauerlicherweise hat die EEV AG das nach der Einschätzung des spezialisierten Anlegeranwalts nicht getan: "Die Seegebietsfläche, auf der der der Offshore-Windpark projektiert wird, wird vom Bundesverteidigungsministerium seit rund 30 Jahren als Manövergebiet genutzt. Und das Bundesverteidigungsministerium hat wiederholt klargestellt, dass es diese Seegebietsfläche braucht, um die Landesverteidigung zu sichern. In dem Fall, wenn das Bundesverteidigungsministerium dieses Manövergebiet dringend, zur Landesverteidigung, benötigt, ist es unwahrscheinlich, dass das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, die begehrte Nutzungserlaubnis zur Erzeugung von Windkraftstrom erteilt. Ich finde", sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "nichts in dem Prospekt, dass den aus den Genehmigungshürden folgenden Risiken für die Anleger annähernd gerecht wird. Es hätte", finde ich, "mit aller Deutlichkeit auf die Möglichekit des Totalausfalls des Investments hingewiesen werden müssen. Das scheint, finde ich, nicht in der gebotenen Weise erledigt worden zu sein."
Und das Biomasseheizkraftwerk scheint, als die EEV AG das Werk gekauft hat, mängelfrei gewesen zu sein. Wenn man dem originären Prospekt glaubt. Aber: Es gab Explosionen. Mit der Gefahr von Leib und Leben für die Mitarbeiter des Heizkraftwerks. Der Kraftwerksbetrieb wurde nach den Explosionen unverzüglich beendet. Bis zur Wiederherstellung. Die Gesellschaft wollte die Schäden vom Versicherer ersetzen lassen. Der Versicherer, die Allianz, hat das untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass sich das Heizkraftwerk in einem mangelhaften Zustand befand. Durch die betriebsbedingten Korrosionen seien die Wandstärken einzelner Rohre und Kessel sicherheitsgefährdend gewesen sein. Das Kraftwerk hätte rechtzeitig revisioniert werden müssen. Am Ende hat die Versicherung nichts gezahlt.
In einem Verkaufsprospekt haben die Verantwortlichen ausgeführt, dass die Versicherung möglicherweise den Schaden ersetzen wird. Und, natürlich, nichts von der Inanspruchnahme der Verkäuferin, der österreichischen ETANAX Holding GmbH des Oldenburgers Eisenhauer berichtet. Der wurde nämlich von der EEV AG wegen Täuschung beim Verkauf der beiden Zielgesellschaften, des Papenburger Biomasseheizkraftwerks und der Offshorewindpark-Projektgesellschaft Skua, auf viele Millionen in Regress genommen. Das Ergebnis war überraschend. Am Ende trat die EEV AG (auch noch) die Einspeisevergütung ab.
Der bestreitet das und hat im Gegenzug die Vollstreckung ins Heizkraftwerk betrieben. Weil er noch nicht den (vollständigen) Kaufpreis erhalten hat. Beim Papenburger Amtsgericht.
Jetzt soll der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin das Vermögen der EEV Tochter verwalten. Der hat nach der Einschätzung des Hamburger Anlegeranwalts Matthias Gröpper Spuren hinterlassen: "Dr. Penzlin wurde als Insolvenzverwalter in dem Massenschadensfall Prokon bestellt. Mit merkwürdigen Überlegungen. Er vertrat die Meinung, dass das Unternehmen Prokon zahlungsunfähig ist. Das haben wir bestritten und Beschwerden gegen die Eröffnung des Verfahrens eingereicht. Den Beschwerden wurde nicht abgeholfen. Am Ende war dieser Mensch oder die Gesellschaft von menschen, die er vertritt, geschätzt, EUR 50 bis 80 Mio. reicher. Und die Prokon-Anleger bekamen nur noch einen Bruchteil auf ihren Einsatz. Dieser Mann", findet Anlegeranwalt Matthias Gröpper, "ist keine gute Wahl. Er hat Gutachten gekauft und damit am Ende viel geld verdient." Und rät zur konzertierten Gegenwehr: "Am Ende entscheidet die Gläubigerversammlung über die Personalie des Verwalters. Und mir fallen ein paar andere Namen ein, denen ich es zutraue, dass sie die Interessen der Anleger, auch gegen Verantwortliche, mit dem dringend gebotenen Druck vertreten. Um alles aufzuklären. Und, wenn die Voraussetzungen gegebn sind, auch noch die Hintermänner in die Haftung zu nehmen."
Nach der Einschätzung von Rechtsanwalt Matthias Gröpper ist das wahrscheinlich der sprichwörtliche Anfang des Endes: "Es geht um Schadensbegrenzug. Betroffene können viel tun. Im etwaigen Insolvenzverfahren der EEV AG, das wurde noch nicht beantragt aber das wird, glaube ich, folgen, müssen die betroffenen Anleger darauf achten, dass ihre Forderungen im ersten Rang, nach § 38 InsO, berücksichtigt werden. Das müssen sie substantiiert begründen. Rechtsanwälte helfen. Aber daraus werden die Betroffenen bestenfalls einen Bruchteil der Forderugen zieehn. Darüber hinaus, ganz wichtig, sollten Forderungen gegen Vermittler und Verantwortliche geprüft werden, um möglichst viel zurückzuholen. Dafür braucht man Wissen. Die Gröpper Köpke Rechtsanwälte haben Wissen. Sie beschäftigen sich seit knapp zwei Jahren mit diesem Fall und haben viele Informationen, die die Durchsetzung der Ansprüche Betriffener fördern können.
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Emittent/Herausgeber: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte Schlagwort(e): Finanzen
25.11.2015 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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