Griechenland: Kredite können annulliert werden
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Griechenland: Kredite können annulliert werden
Berlin (BoerseGo.de) - Am Montag sind neue Details zu den Kredithilfen der Euro-Länder für Griechenland bekannt geworden. Wie Bild.de unter Berufung auf den bisher geheimen Darlehensvertrag berichtet, werden die Kredithilfen "unverzüglich und unwiderruflich annulliert", wenn der Europäische Gerichtshof oder die nationalen Verfassungsgerichte die Kreditvergabe für rechtswidrig erklären. Dies kann entweder für das gesamte Kreditpaket mit einem Volumen von 80 Milliarden Euro oder für den Beitrag des betroffenen Landes gelten. Allerdings könnten von Griechenland auch bei Annullierung keine bereits vergebenen Kredit vorzeitig wieder zurückgefordert werden.
Eine weitere Klausel sieht laut Bild.de vor, das ein Kreditgeberland, das höhere Zinsen zahlen muss, als es von Griechenland erhält, die Zinsdifferenz von den anderen Euro-Staaten erstattet bekommt. Sollten diese sich weigern, kann das Land ebenfalls aus dem Hilfspaket aussteigen. Die Auszahlung der Kredithilfen soll auch dann erfolgen, wenn einige Geberländer ihre Anteile noch nicht auszahlen können. In diesem Fall sollen die anderen Geberländer die ausfallenden Gelder zeitweise finanzieren.
Griechenland kann laut Bericht beantragen, dass die Kredite eine gewisse Zeit lang nicht getilgt werden müssen. Die maximale tilgungsfreie Zeit betrage drei Jahre ab Auszahlung. Der Zinssatz, den Griechenland zahlen müsse, betrage in den ersten drei Jahren 3 Prozentpunkte über Euribor, danach 4 Prozentpunkte über Euribor. Bei Zahlungsverzug könne es zu einer Erhöhung um weitere 2 Prozentpunkte kommen. Außerdem muss Griechenland eine Service-Gebühr von 0,5 Prozent zahlen. Die Kredite müssen gleichrangig zurückgezahlt werden.
Die Kredithilfen für Griechenland haben insgesamt ein Volumen von 110 Milliarden Euro. 80 Milliarden Euro kommen von den Euro-Ländern, 30 Milliarden Euro vom Internationalen Währungsfonds (IWF).
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