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10:23 Uhr, 31.05.2006

Fluxx - Kartellamt beseitigt wettbewerbswidrige Behinderung

Der Glücksspielspezialist Fluxx AG teilte gestern mit, dass das Bundeskartellamt in einem Abmahnschreiben an den Deutschen Lotto- und Toto-Block die Landeslottogesellschaften aufgefordert hat, den Aufbau des stationären Vertriebsnetzes der Fluxx AG nicht weiter zu behindern. Die Bonner Wettbewerbshüter machen in ihrem 173 Seiten umfassenden Schreiben deutlich, dass das Vorgehen einzelner Lottogesellschaften gegen die Pläne von Fluxx eine gesetzeswidrige Wettbewerbsbeschränkung bei der Vermittlung von Spieleinsätzen sei.

Nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr stellt Fluxx seit Anfang 2006 Lottostationen in den Kassenzonen von Supermärkten und Tankstellen auf, an denen die Kunden ihren Lottoschein spielen können. Bis Ende 2007 sollen rund 2.000 Shops mit dem "JAXX Lotto-Service" ausgestattet werden.

"Während wir bislang aufgrund wettbewerbswidriger Behinderungen noch mit angezogener Handbremse agieren mussten, können wir nun den Roll-out mit Vollgas vorantreiben", so der Vorstandsvorsitzende Rainer Jacken. "Einzelne Lottogesellschaften haben uns Steine in den Weg gelegt, die das Bundeskartellamt nun endgültig zur Seite räumen will."

Weiterhin verstoße das so genannte "Regionalitätsprinzip", wonach Lottogesellschaften Lotterien und Sportwetten jeweils nur in dem Bundesland anbieten, in dem sie eine Genehmigung haben, gegen das Kartellrecht. Nach Auffassung des Bundeskartellamts handele es sich hierbei um eine kartellrechtlich unzulässige Gebietsaufteilung, die den Wettbewerb zwischen den Lottogesellschaften verhindere.

Im Visier der Wettbewerbshüter sei auch der zwischen den Bundesländern geschlossene Regionalisierungsstaatsvertrag, der unter anderem eine Begrenzung der Provisionen für gewerbliche Spielvermittler vorsieht. Der Wegfall dieser Deckelung dürfte Fluxx nach eigenen Angaben zusätzliche Umsatzerlöse bescheren.

"Wir rechnen damit, dass sich das Vorgehen des Bundeskartellamts auch auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten auswirken wird, da das Kartellamt deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass Europarecht in Deutschland zur Anwendung kommen muss", so Rainer Jacken.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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