Fiskalpakt: Viel Schatten und etwas Licht
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Berlin (BoerseGo.de) – Der europäische Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin ist an einigen Stellen aufgeweicht worden, wie aus einem neuen Textentwurf für das Vertragswerk hervorgeht. So konnte sich die Bundesregierung vorerst nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass die nationalen Schuldenbremsen in den Verfassungen verankert werden müssen. Dies würde in einigen Ländern zu rechtlichen oder politischen Schwierigkeiten führen. Allerdings sollen die Schuldenbremsen "vorzugsweise" in den Verfassungen verankert werden, heißt es in dem Entwurf.
Auch die Regel, wonach ein strukturelles Haushaltsdefizit von mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) verboten ist, gilt nicht mehr uneingeschränkt. So sollen Abweichungen bei "außergewöhnlichen Umständen", die nicht in der Verantwortung des jeweiligen Landes liegen, möglich sein.
In einigen Kernpunkten konnte sich Deutschland aber offensichtlich durchsetzen. So sollen Länder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden können, wenn sie die Schuldenbremsen nicht in nationales Recht umsetzen. Der EuGH kann dann Geldstrafen von bis zu 0,1 Prozent des BIPs verhängen. Die Strafzahlungen sollen an den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM geleistet werden. Außerdem sollen ESM-Hilfen vom 1. März 2013 an nur für Länder möglich sein, die den Budgetpakt ratifiziert haben. Der Fiskalpakt soll bereits in Kraft treten, wenn ihn 12 der 17 Euroländer in nationales Recht umgesetzt haben. Deutschland hatte sich zuletzt für eine höhere Zahl ausgesprochen.
Andere Punkte in dem Vertragsentwurf bleiben ebenfalls umstritten. Der Text wurde auf der Beamten- und nicht der Ministerebene erstellt. Am Montag wollen erstmals die Finanzminister der Eurozone und weiterer EU-Länder über den Vertragsentwurf beraten. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Freitag in Berlin, dass in der jetzigen Phase "natürlich noch nicht alle Fragen abschließend beantwortet" seien. Man sei aber weiter zuversichtlich, bis Ende Januar das "gewünschte anspruchsvolle Ergebnis" zu erreichen. So will Deutschland durchsetzen, dass die nationalen Schuldenbremsen wenn nicht in der Verfassung, dann wenigstens in ähnlich bindenden Gesetzeswerken verankert werden müssen. Frankreich hat hingegen weiter Vorbehalte gegen Strafzahlungen, wie Reuters berichtet.
Vontobel - der StarPartner der Consorsbank.
Handelt Derivate von Vontobel außerbörslich ab 0 Euro Ordergebühr (zzgl. marktüblicher Spreads).
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.