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12:55 Uhr, 21.03.2024

Finanzministerium: Payment for Order Flow bleibt im Inland möglich

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Deutschland macht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums von einem Wahlrecht im Rahmen der EU-Finanzmarktverordnung Gebrauch und ermöglicht so die Weiterführung der Praxis des Payment for Order Flow (PFOF) im Inland bis Mitte 2026, in dessen Zuge Banken Handelsplattformen für den Orderflow von Kleinanlegern zahlen. Das Ministerium habe der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma mitgeteilt, von dem vorgesehenen Mitgliedstaatenwahlrecht Gebrauch zu machen.

Damit würden inländische Wertpapierfirmen von dem in der Verordnung vorgesehenen Verbot der Entgegennahme von Zuwendungen Dritter für die Weiterleitung von Kundenaufträgen an bestimmte Handelsplätze im Verhältnis zu inländischen Kunden bis zum 30. Juni 2026 ausgenommen. "Mit der Ausnahme ermöglicht die Bundesrepublik Deutschland inländischen Wertpapierfirmen die vorübergehende Weiterführung der bestehenden PFOF-Praxis gegenüber inländischen Kunden und gewährt einen angemessenen Übergangszeitraum zur Umstellung der auf PFOF beruhenden Geschäftsmodelle", erklärte das Finanzministerium.

Das PFOF-Verbot trete im Übrigen am 28. März in Kraft und gelte dann bereits im grenzüberschreitenden Verkehr, auf den sich das Mitgliedstaatenwahlrecht nicht erstrecke. Nach dem Ende des Übergangszeitraums am 30. Juni 2026 finde es auch auf inländische Kunden Anwendung.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/jhe

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