Falschberatung? Die Checkliste für rechtliche Konflikte!
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Gastbeitrag des Guidants-Exprten Markus Miller
Das liegt vor allem daran, dass in den vergangenen Jahren die Konflikte mit Banken, Versicherungen, Vermögensverwaltern, Bausparkassen, aber auch mit Krankenhäusern, Ärzten, Handwerken, Mietern, Finanzämtern oder sonstigen Produktherstellern und Dienstleistern massiv zugenommen haben.
Nutzen Sie die zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts ist erfreulicherweise zu beobachten, dass sich die Rechtsprechung überaus anlegerfreundlich entwickelt hat, mit einer Vielzahl an positiven Urteilen. Der Grund sind die massiven Beratungs- und Systemfehler bei Banken und Finanzvertrieben.
Dennoch verzichten leider nach wie vor viele Kapitalanleger auf die geldwerten Vorteile der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, weil ihnen die Orientierung fehlt. Ich bekomme wöchentlich mindestens eine Anfrage von Lesern mit der Bitte um einen Ratschlag oder eine Empfehlung eines Anwalts für Schadensfälle im Zusammenhang mit getätigten Kapitalanlagen oder Streitigkeiten mit Banken und Finanzdienstleistern.
Sie haben den Eindruck Opfer einer Falschberatung geworden zu sein?
Sie haben den Eindruck, dass Sie beim Erwerb Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, und möchten die Verträge rückgängig machen? Sie sind nicht alleine! Viele Kapitalanleger stehen vor der grundsätzlichen Frage, ob sie schlechtem Geld noch Gutes nachwerfen sollten. Sie entscheiden sich meist gegen die Beschreitung des Rechtsweges. Das liegt nach meiner Einschätzung vor allem an einer fehlenden Konfliktfähigkeit, verbunden mit den hohen Gerichts- und Prozesskosten, die im Falle einer juristischen Niederlage zusätzlich drohen.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Erfolgsaussichten für Klagen gegen Finanzdienstleister waren noch nie so gut wie heute. Nutzen Sie diese positiven Rahmenbedingungen zu Ihrem Vorteil! Gerichte haben mittlerweile vielen Anlegern Schadensersatz zugesprochen. Die Urteilsbegründungen sind dabei sehr vielfältig. Eine Haftung, verbunden mit einem Anspruch auf Schadensersatz kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass ein Berater Sie nicht hinreichend über die Risiken einer Kapitalanlage informiert hat.
Ihre rechtlichen Anknüpfungspunkte sind vielfältig
Sollte der Berater bzw. Vermittler nicht geprüft haben, ob ein Prospekt wirklich plausibel ist, kann dies eine Haftung auslösen. Ein Bankmitarbeiter oder Vermögensberater, der Sie berät, muss Ihnen außerdem offenlegen, in welcher Höhe die Bank, die Beratungsgesellschaft oder er selbst für die Vermittlung der Kapitalanlage eine Provision erhält.
In der Praxis erfolgte diese Aufklärung und vor allem die entsprechende Dokumentation jedoch sehr häufig nicht. Es kam häufig zu versteckten Gebührenzahlungen, den sogenannten Kickbacks. Des Weiteren waren in der Vergangenheit zahlreiche Widerrufsbelehrungen bei Kreditvergaben sowie bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen fehlerhaft, oder Gebühren wurden unrechtmäßig berechnet.
Halten Sie sich diszipliniert an ein professionelles Konfliktmanagement
Viele Menschen lassen sich bei Konflikten meiner Erfahrung nach zu sehr von Emotionen leiten. Nicht selten wird sofort mit einem Anwalt oder einer Klage gedroht, ohne dass diese dann auch in die Tat umgesetzt wird. Das ist nicht empfehlenswert und schadet dem Anleger in seiner Glaubwürdigkeit.
Für mich haben sich 5 grundlegende Schritte des rechtlichen Konfliktmanagements seit Jahren bewährt. Auch die Fachanwälte aus meinem Experten-Netzwerk bestärken mich immer wieder bei der Beschreitung dieses Weges.
Meine 5 Grundregeln des rechtlichen Konfliktmanagements
Schritt 1: Direkte Kommunikation der Beschwerde gegenüber Ihrem Ansprechpartner, in einem persönlichen Gespräch, per Telefon oder E-Mail
Schritt 2: Schriftlicher Brief (Einschreiben) zu Händen der Geschäftsleitung
Schritt 3: Nutzen Sie die umfangreichen Möglichkeiten des kosten- und risikolosen Ombudsmann-Schlichtungssystems
Schritt 4: Prüfen Sie die Beschreitung des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt. In vielen Fällen bewirkt das Einschalten eines Anwalts bereits außergerichtliche Kulanz- oder Mediationslösungen
Schritt 5: Bei positiver Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihres Falls, allen voran bei einer Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer, beschreiten Sie gemeinsam mit einem Fachanwalt den gerichtlichen Klageweg
Klagechancen werden weiter zunehmen, um Ansprüche geltend zu mache
Ich bin davon überzeugt, dass die Klagerisiken oder besser gesagt die Klagechancen für Sie als Anleger und Verbraucher in Zukunft noch weiter zunehmen werden, speziell im Kapitalanlagebereich, aber auch in erbrechtlichen Auseinandersetzungen oder gegenüber dem Finanzamt. Versuchen Sie sich zuerst, direkt und gütlich zu einigen. Sollte das keinen Erfolg bringen, setzen Sie die Schritte 4 und 5 ein.
Anwalts- und Gerichtskostenübernahmen sind ein Erfolgsfaktor
Die Kompetenz eines professionellen Anwaltes, sowie Durchhaltevermögen sind die wichtigsten Voraussetzungen vor Gericht, die jeder Gegner spürt. Das erhöht Ihre Erfolgsaussichten signifikant. Ein großer Vorteil der Rechtsschutzversicherung und der Prozessfinanzierung ist, dass der Zwang zu einem unvorteilhaften Vergleich oder dem vorzeitigen Streitende aus Gründen von Zweifeln oder Geldmangel entfällt.
Die Gegenseite erkennt, dass Sie keinem finanziellen Druck ausgesetzt sind. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch Vergleichsangebote weit vorteilhafter ausfallen können. Ich kann das aus meiner Praxis vielfach bestätigen. Anleger, Immobilienbesitzer, Erben oder Steuerpflichtige, die ihrer Gegenseite verdeutlichen, dass Sie einer Klage ganz beruhigt entgegensehen, haben von Beginn an einen hohen Trumpf in der Hand.
Viele Grüße
Markus Miller
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