EZB senkt Mindestanforderungen für Sicherheiten
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Mindestanforderungen für Sicherheiten, die Geschäftsbanken für Zentralbankgeld hinterlegen müssen, erneut gesenkt. Die Änderungen betreffen ausschließlich forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS, Asset Backed Securities).
Die EZB akzeptiert künftig auch Wertpapiere, die mit gewerblichen Hypothekenkrediten mit einer Bonitätsnote von mindestens "A" besichert sind, sowie Wertpapiere, die mit privaten Hypotheken oder Unternehmens- und Verbraucherkrediten gedeckt sind und mindestens mit einer Triple-B-Note bewertet werden. Allerdings werden diese Wertpapiere nur mit deutlichen Wertabschlägen zwischen 16 und 32 Prozent akzeptiert.
Bisher konnten die Geschäftsbanken nur bestimmte Asset Backed Securities, die mindestens mit der Note "A-" bewertet wurden, als Sicherheiten bei der EZB hinterlegen. Durch die geringeren Mindestanforderungen kommen angeschlagene Kreditinstitute zum Beispiel in Spanien oder Griechenland nun leichter an neue EZB-Kredite. Durch die Maßnahme solle die Verfügbarkeit von Sicherheiten für Banken in der Eurozone erhöht werden, so die EZB.
Kritiker sprechen allerdings davon, dass die EZB immer mehr zu einer Sammelstelle für riskante Wertpapiere wird - mit steigenden Risiken von Verlusten für die Zentralbank und damit die europäischen Steuerzahler.
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