Europarechtexperte: ESM nicht verfassungswidrig
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Berlin (BoerseGo.de) - Nach einer Studie des Berliner Europarechtsexperten Christian Calliess ist der Euro-Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) nicht verfassungswidrig. Im Vergleich zu bisherigen Regelungen habe der Bundestag sogar gesteigerte Mitwirkungsrechte beim EFSF-Nachfolger, wie aus der von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Untersuchung hervorgeht. Die Begleitgesetzgebung stelle sicher, dass die wesentlichen Entscheidungen in den Organen des ESM nicht ohne vorherige Zustimmung des Bundestages getroffen werden können.
„Der Fiskalpakt gewährleistet mit der national einzuführenden Schuldenbremse, dass die Eurostaaten die Einhaltung der europäischen Stabilitätskriterien zu ihrer Sache machen, so dass eine im Vergleich zur derzeitigen Situation verbesserte Aussicht besteht, dass deren Einhaltung nachhaltig gesichert werden kann“, schreibt Calliess, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Freien Universität Berlin, in der Studie.
„Da der Fiskalpakt gerade dazu diene, die im Hinblick auf die Stabilitätskriterien bestehenden Vollzugsdefizite zu beheben, sei es schwer vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht ihn für nicht vereinbar mit dem deutschen Verfassungsrecht hält. Dies gelte ums so mehr, als erst der Fiskalpakt die auf vorübergehende Nothilfen unter strengen Auflagen ausgerichtete Funktion des ESM absichert“, heißt es auf der Website der Bertelsmann Stiftung. Der ESM ist nach demokratischen und rechtlichen Gesichtspunkten solide gebaut, unterstreicht Calliess.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.