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12:28 Uhr, 23.10.2012

EuGH-Urteil belastet Fluggesellschaften

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Luxemburg (BoerseGo.de) – Die Aktien von Fluggesellschaften sind am heutigen Dienstag durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg ins trudeln geraten. Dem EuGH zufolge müssen Fluggesellschaften Passagiere entschädigen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat. Kunden müssen hier genauso entschädigt werden, wie bei Passagieren deren Flug annulliert wurde, so der Gerichtshof.

Als Ausgleich sind zwischen 250 Euro und 600 Euro vorgesehen. Ausnahmen sind nur bei außergewöhnlichen Umständen vorgesehen, die nicht im Machtbereich der Fluglinien liegen. Damit hat der EuGH seine frühere Rechtsprechung bestätigt (Rechtssachen C-581/10 und C-629/10). Die Aktien der Lufthansa zeigten sich im heutigen Handelsverlauf mit 1,34 Prozent schwächer. Die Papiere von Air Berlin gaben am Vormittag um 1,58 Prozent nach.

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Über den Experten

Christian Zoller
Christian Zoller

Christian Zoller studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg sowie an der WU Wien, mit den Schwerpunkten Investmentbanking und Corporate Finance. Seit 1995 ist er in den Bereichen Fundamentalanalyse und Technische Analyse tätig. Seine berufliche Laufbahn führte Zoller unter anderem zur Austria Presse Agentur (APA-Finance), zu BörseDaily und stock3. Zudem verfasste er Fachartikel für den Newsletter „Trendwatch“ des Heikin-Ashi-Experten Dan Valcu und ist Autor des Fachbuchs „Behavioral Finance bei Technischer Analyse“. Für die Finanzmarktanalyse verwendet Zoller unter anderem gerne Saisonalitäten, die Sentimentanalyse, Fundamentaldaten und die Charttechnik.

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