EuGH-Urteil belastet Fluggesellschaften
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Luxemburg (BoerseGo.de) – Die Aktien von Fluggesellschaften sind am heutigen Dienstag durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg ins trudeln geraten. Dem EuGH zufolge müssen Fluggesellschaften Passagiere entschädigen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat. Kunden müssen hier genauso entschädigt werden, wie bei Passagieren deren Flug annulliert wurde, so der Gerichtshof.
Als Ausgleich sind zwischen 250 Euro und 600 Euro vorgesehen. Ausnahmen sind nur bei außergewöhnlichen Umständen vorgesehen, die nicht im Machtbereich der Fluglinien liegen. Damit hat der EuGH seine frühere Rechtsprechung bestätigt (Rechtssachen C-581/10 und C-629/10). Die Aktien der Lufthansa zeigten sich im heutigen Handelsverlauf mit 1,34 Prozent schwächer. Die Papiere von Air Berlin gaben am Vormittag um 1,58 Prozent nach.
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