EuGH soll über UMTS-Kosten entscheiden
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Eine Klage österreichischer UMTS-Anbieter auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer wird an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen.
Sie hatten geklagt, um einen Teil der Kosten für ihre UMTS-Lizenzen zurückzuerhalten. Mit der Entscheidung des Gerichtshofs, ihre Klage an den EuGH weiterzuleiten, haben sie einen Etappensieg errungen.
In Deutschland könnte die Rückerstattung der Mehrwertsteuer den Staat bis zu 7,2 Mrd. Euro kosten. Dies entspräche bei sechs vergebenen Lizenzen rund 1,2 Mrd. Euro pro Lizenz.
Die österreichischen Mobilfunkanbieter, darunter T-Mobile, bestehen darauf, der Finanzminister hätte bei der Lizenzversteigerung im November 2000 eine Rechnung unter Angabe der Mehrwertsteuer von 20 Prozent ausstellen müssen.
Die Bundesregierung erwartet nicht, dass die Klage in Deutschland Erfolg haben könnte. Der Staat habe bei der Versteigerung "im Kern eine hoheitliche Aufgabe" wahrgenommen, die "mitnichten mit einer Steuer belastet werden" könne, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.
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