EuGH hebt Beschluss zum Defizitverfahren auf
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss der EU-Finanzminister gekippt, wonach das Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt werden sollte. Dieser stehe nicht im Einklang mit dem geltenden EU-Recht, hieß es. Der Bundesrepublik Deutschland droht damit nun ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Mrd. Euro.
Im November 2003 hatte der EU-Finanzministerrat mehrheitlich beschlossen, das Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich auszusetzen. Im Gegenzug sicherten beide Länder zu, die Defizitobergrenze von 3,0 % des BIP im Jahr 2005 wieder einzuhalten.
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