EU verklagt Berlin wegen Auslandsdividendenzahlungen
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Brüssel (BoerseGo.de) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen seiner Besteuerung von Dividendenzahlungen an Unternehmen im Ausland zu erheben. In Deutschland werden Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen höher besteuert als solche an inländische Unternehmen. Nach Auffassung der Kommission steht die höhere Besteuerung von Dividendenzahlungen ins Ausland im Widerspruch zum EG-Vertrag und zum EWR-Abkommen, da sie den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit einschränkt.
Die deutschen Steuervorschriften könnten dazu führen, dass Dividendenzahlungen ins Ausland höher besteuert werden als Inlandsdividendenzahlungen. Während Inlandsdividendenzahlungen von der Steuer befreit sind, unterliegen Dividendenzahlungen ins Ausland einer Quellensteuer in Höhe von bis zu 25 Prozent (zuzüglich des Solidaritätszuschlags). Dadurch würden Dividendenzahlungen ins Ausland, d.h. an EU-Mitgliedstaaten und die EWR/EFTA-Staaten, die entsprechende Amtshilfe leisten (z.B. Auskunftserteilung) diskriminiert.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.