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10:19 Uhr, 20.03.2009

EU verklagt Berlin wegen Auslandsdividendenzahlungen

Brüssel (BoerseGo.de) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen seiner Besteuerung von Dividendenzahlungen an Unternehmen im Ausland zu erheben. In Deutschland werden Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen höher besteuert als solche an inländische Unternehmen. Nach Auffassung der Kommission steht die höhere Besteuerung von Dividendenzahlungen ins Ausland im Widerspruch zum EG-Vertrag und zum EWR-Abkommen, da sie den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit einschränkt.

Die deutschen Steuervorschriften könnten dazu führen, dass Dividendenzahlungen ins Ausland höher besteuert werden als Inlandsdividendenzahlungen. Während Inlandsdividendenzahlungen von der Steuer befreit sind, unterliegen Dividendenzahlungen ins Ausland einer Quellensteuer in Höhe von bis zu 25 Prozent (zuzüglich des Solidaritätszuschlags). Dadurch würden Dividendenzahlungen ins Ausland, d.h. an EU-Mitgliedstaaten und die EWR/EFTA-Staaten, die entsprechende Amtshilfe leisten (z.B. Auskunftserteilung) diskriminiert.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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