EU-Kommission sieht ungerechtfertigte Beihilfen für Deutsche Post
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Berlin (BoerseGo.de) – Die EU-Kommission hat am heutigen Mittwoch eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Staatshilfen für die Deutsche Post gefällt. Demnach ist Brüssel der Ansicht, dass die Deutsche Post die Beihilfen im Volumen von bis zu einer Milliarde Euro ungerechtfertigt erhalten hat. Daher muss Deutschland einen Betrag von 500 bis 1.000 Millionen Euro von dem Unternehmen zurückfordern, entschied die EU-Kommission. Einen genauen Betrag nannte die Kommission nicht, sondern machte es den deutschen Behörden zur Aufgabe den genauen Betrag zu ermitteln.
Zugleich gab Brüssel aber grünes Licht hinsichtlich von Ausgleichszahlungen an die Post, welche in den Jahren von 1990 bis 1995 gezahlt wurden. Die 5,6 Milliarden Euro die damals geflossen sind seien gerechtfertigt und decken sich mit den EU-Regeln.
Mit den umstrittenen Zahlungen die ab 1995 liefen wurden Pensionsgelder für Post-Beamte finanziert, die das ehemals staatliche Unternehmen bei seiner Privatisierung mit übernommen hatte. Wie die EU-Kommission ausführte, hatte die Post nicht nur staatliche Beihilfen erhalten, sondern auch durch ein höheres Briefporto die Kosten gedeckt.
Damit konnte die Deutsche Post von Sozialleistungen profitieren, die unter den entsprechenden Werten von Konkurrenten lagen. Die könnte zu Wettbewerbsverzerrungen geführt und die Mitbewerber benachteiligt haben, so die EU-Kommission in der Urteilsbegründung.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.