EU-Kommission klagt gegen Riester-Rente
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Die Europäische Kommission will wegen der Altersvorsorgezulage vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gegen Deutschland klagen. Bei der so genannten Riester-Rente erhalten Personen, die eine zusätzliche Rente aufbauen, finanzielle Vorteile, vorausgesetzt, sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Laut Kommission verstößt dies gegen den EG-Vertrag über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Unionsbürger, da Gebietsansässige und Gebietsfremde ungleich behandelt werden.
"Ich begrüße es uneingeschränkt, wenn Mitgliedsstaaten Sozialmaßnahmen durchführen, die Einzelpersonen zum Aufbau von Zusatzrenten anregen", betonte László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zoll. Dies sollte jedoch auf nicht diskriminierende Weise geschehen, so Kovács weiter.
Besonders in drei Punkten verstößt die Riester-Rente nach Ansicht der Kommission gegen das Gemeinschaftsrecht: Die finanziellen Vorteile erhält nur, wer unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, dort jedoch nicht steuerpflichtig sind, erhalten demnach keine Zulage, obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen. Mit dem durch die Zulage gesparten Kapital könnten nur in Deutschland Immobilien gekauft werden. Das benachteilige Grenzgänger, die mit dem ersparten Geld eine Wohnung in ihrem Land kaufen wollten. Und schließlich müsse die Zulage zurückgezahlt werden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht endet.
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