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11:13 Uhr, 23.04.2002

Erneuter juristischer Sieg der Pennystocks

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Deutschen Börse AG heute vorerst untersagt, die Penny-Stock-Regel zum Ausschuss von Firmen am Neuen Markt anzuwenden. Gegen die im Oktober 2001 eingeführte Regeländerung hatten sechs Unternehmen geklagt, die von einem Ausschluss betroffen waren.
"Die Börse sollte sich nun überlegen, ob sie die Penny-Stock- Regeln nicht auch für die anderen Unternehmenn am Neuen Markt vorerst aussetzt", sagte ein Gerichtssprecher im Anschluss an das Urteil.

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