EQS-News: The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht
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EQS-News: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA
/ Schlagwort(e): Rechtssache
The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht
30.06.2025 / 12:48 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
+++ Pressemitteilung +++
The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht
- PGH obsiegt im ersten gerichtsanhängigen Rechtsstreit um Finanzforderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe und in Bezug auf deren haltlose Gegenforderungen
- Bestätigung der weiteren Finanzforderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe von 7,3 Mio. EUR, davon 4,5 Mio. EUR nach Ansicht der PGH fällig
- Keine Relevanz der von der Gegenseite aus heiterem Himmel erhobenen Gegenforderungen, mit denen sie die Aufrechnung erklärt hatte
Frankfurt am Main, 30. Juni 2025 – Die The Payments Group Holding (PGH), 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, obsiegt im Urkundenverfahren. Der Richter am Landgericht Frankfurt entschied, dass die SGTBB, eine Gesellschaft der von Joseph Pacini und Carsten Geyer gesteuerten, in vielerlei Rechtsauseinandersetzungen verwickelten SGT Capital LLC-Gruppe (SGT-Gruppe) mit Sitz auf den Kaimaninseln, die Finanzforderung der PGH in Höhe von 200 TEUR zzgl. Zins und Kosten an die PGH zu zahlen hat.
Die am 31.12.24 fällig gewordene Forderung der PGH resultierte aus einem Darlehensvertrag vom 24.02.24 zwischen der SGTBB und der TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGS24), die diese Forderung an die PGH abgetreten hat.
Die SGT-Gruppe vertreten durch ihre Anwälte Willkie Farr Gallagher LLP wollte sich ihren vertraglichen Rückzahlungspflichten dieses Darlehens und ihrer weiteren Verbindlichkeiten gegenüber der PGH durch ausufernde, kreative Einwendungen entziehen, zunächst indem sie sich am 14.10.24 aus heiterem Himmel plötzlich abwegiger und rechtlich haltloser Gegenforderungen berühmt und diesbezüglich entgegen eines vertraglichen Aufrechnungsverbots die Aufrechnung erklärt hat.
Sodann hat sie die Echtheit der Abtretungsvereinbarung in Abrede gestellt, obwohl diese von den SGT-Partnern Marianne Rajic und Carsten Geyer selbst unterzeichnet worden war. Bezüglich der Darlehensrückzahlung hat sie zudem die abwegige Behauptungen vorgetragen, der nachweislich von Carsten Geyer unterschriebene Darlehensvertrag sei gar nicht von ihm unterschrieben oder ihm von Christoph Gerlinger irgendwie aufgezwungen worden.
Den fraglichen Darlehensvertrag mit der SGTBB hatte die TGS24, vertreten durch ihre damalige Direktorin und heutige SGT-Partnerin Marianne Rajic, am 24.02.24 geschlossen, wohl um eine von den damaligen Direktoren der TGS24 – durch die Vornahme einer grundlosen Zahlung von 200 TEUR am 02.01.24 an die SGTBB – begangene, möglicherweise treuwidrige Handlung zu heilen. Der CEO der Muttergesellschaft der TGS24, der PGH, Christoph Gerlinger, hatte dem Darlehensvertrag der Tochtergesellschaft damals seine Zustimmung verweigert, weil dieser unüblich zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten der SGTBB und ihren wirtschaftlich Begünstigten, darunter die damaligen Direktoren und heutigen SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Dino Steinborn, weder Zins noch Besicherung vorsah. Die im Drittvergleich unübliche Vertragsgestaltung steht nach Ansicht der PGH ebenfalls im Verdacht, treuwidrig zu sein.
Gegen die SGTBB besitzt die PGH ihrer Ansicht nach weitere fällige Forderungen von 41 TEUR und nach jüngsten Erkenntnissen von weiteren 500 TEUR, die sie nun beide ebenfalls einklagen wird. Die 41 TEUR resultieren aus einer Auslagenrechnung aus dem Juni 2024, betreffend die Boni 2023 für von der PGH an die SGTBB ausgeliehene Mitarbeiter, die die SGT-Gruppe diesen und der PGH fest zugesagt und unter Bruch ihrer Zusagen nicht bezahlt hat, und die 500 TEUR aus von der TGS24 im Januar und Februar 2024 geleisteten Anzahlungen an die SGTBB, die die damalige Direktorin der TGS24, Marianne Rajic, nach Ansicht der PGH pflichtwidrig zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten der SGTBB und ihren wirtschaftlich Begünstigten, darunter die damaligen Direktoren und heutigen SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Dino Steinborn, nicht zurückgefordert hat, und deren Rückzahlungsanspruch die TGS24 an die PGH abgetreten hat.
Daneben besitzt die PGH nach ihrer Ansicht gegen die SGT-Gruppe insgesamt Forderungen von weiteren 7,2 Mio. EUR, von denen 4,4 Mio. EUR fällig sind.
Die von der Gegenseite hiergegen vorgebrachten Einwendungen der Unwirksamkeit der Forderungsabtretung von der TSG24 an die PGH, und des Bestehens von Gegenforderungen die Gegenseite sowie deren Aufrechnung haben sich in dem Verfahren vor Landgericht Frankfurt als jeweils unbeachtlich, haltlos oder unzulässig erwiesen. Das bekräftigt die Rechtsauffassung der PGH, dass ihre Forderungen von 7,2 Mio. EUR bestehen und durchsetzbar sind.
Bezüglich der seitens der SGTBB zwischenzeitlich versuchten Inanspruchnahme des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der PGH zeigt schon das Ergebnis der heutigen mündlichen Verhandlung, dass die Verursachung von Anwaltskosten bei der PGH insbesondere für die Verfolgung der Forderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe alles andere als aussichtslos ist.
Die SGTBB vertreten durch Willkie Farr Gallagher hatte den Aufsichtsrat der PGH mit einem dreiundzwanzigseitigen Schriftsatz unter Fristsetzung aufgefordert, die Komplementärin der PGH und den Geschäftsführer derselben auf Schadenersatz für die Verursachung von Kosten insbesondere für die anwaltliche Durchsetzung der Forderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe zu verklagen. Gleichermaßen hatte sie den Geschäftsführer der Komplementärin der PGH unter Fristsetzung aufgefordert, den Aufsichtsrat der PGH auf Schadenersatz dafür zu verklagen, dass er die Komplementärin der PGH und den Geschäftsführer derselben im Rahmen seiner Überwachungspflicht der Komplementärin der PGH bis dato nicht auf Schadenersatz verklagt hat.
Dass das vermeintliche Aktionärsinteresse der SGTBB bei diesen Angriffen nur vorgeschoben ist, liegt auf der Hand, da die SGT-Gruppe zugleich Großschuldnerin und Beklagte der PGH ist, wobei das Volumen ihrer Schulden bei der PGH ein Vielfaches des Werts ihrer PGH-Aktien ausmacht.
Über The Payments Group Holding
Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.
Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:
Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.
TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.
Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.
Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter www.tpgholding.com.
Investor Relations Kontakt
Rosenberg Strategic Communications
Dirk Schmitt
d.schmitt@rosenbergsc.com
+49 170 302 8833
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