EQS-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Metalcorp: SdK lädt Anleiheinhaber der Metalcorp Anleihe 17/22 zu einer Investorenkonferenz am 18.10.2022 um 17:00 Uhr ein
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Liquiditätsprobleme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Metalcorp: SdK lädt Anleiheinhaber der Metalcorp Anleihe 17/22 zu einer Investorenkonferenz am 18.10.2022 um 17:00 Uhr ein
14.10.2022 / 09:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Metalcorp Group S.A .hat hinsichtlich der am 2. Oktober 2022 endfälligen Anleihe über ursprünglich bis zu EUR 140.000.000,00 7,0 % Inhaberschuldverschreibung 2017/2022 der METALCORP Group S.A. (ISIN: DE000A19MDV0 / WKN: A19MDV) zwar die Zinsen, nicht aber das ausstehende Nominalvolumen der Anleihe wie geschuldet zurückgezahlt. Einen Tag später, am 3.10.2022, hat Metalcorp mitgeteilt, dass sie die Rückzahlung verschieben möchte und vorsorglich Anleihegläubigerabstimmungen einberufen will. Der Handel wurde daraufhin ausgesetzt. Als Ursache dafür, dass die Rückzahlung der Anleihe nicht erfolgen konnte, nennt die Metalcorp Group S.A. eine aufgrund der aktuellen Kapitalmarktturbulenzen geplatzte Kreditzusage. Die Metalcorp Group S.A. geht aber davon aus, dass die Refinanzierung der Anleihe zeitnah gelingen wird.
Am 7.10.2022 hat die Metalcorp Group S.A. zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen, in der sie die Anleiheinhaber der 7,0 %-Anleihe 2017/2022 auffordert, die Laufzeit der Anleiheum ein weiteres Jahr zu verlängern. Im Gegenzug soll der Zins für dieses zusätzliche Jahr um 1,5 % auf dann 8,5 % erhöht werden. Ebenfalls ruft die Gesellschaft zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters auf. Über diese Punkte sollen die Anleihegläubiger in einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 22.10.2022 bis 25.10.2022 abstimmen. Weiter beabsichtigt die Metalcorp Group S.A. auch die Anleihegläubiger der EUR 300 Mio. schweren Anleihe 2021/2026 (WKN: A3KRAP / ISIN: DE000A3KRAP3) zu einem Rechteverzicht (Waiver) hinsichtlich etwaiger Kündigungsrechte, die sich aus der Nichtzahlung der Anleihe 2017/2022 ergeben, zu bewegen.
Auf unseren Aufruf vom 04.10.2022, wonach sich betroffene Anleiheinhaber der Anleiheinhaber zur gemeinsamen Interessensdurchsetzung organisieren sollten, haben sich bereits mehr als 600 betroffene Anleiheinhaber der Anleihe 2017/2022 registriert. Ferner haben sich auch Vertreter von institutionellen Investoren gemeldet, die einer vorbehaltlosen Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2017/2022 ebenso wie die SdK skeptisch gegenüberstehen.
Zur Erörterung eines gemeinsamen Vorgehens lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz als Videokonferenz am Dienstag, den 18.10.2022 um 17:00 Uhr ein. In der Konferenz werden neben Vertretern der SdK auch Rechtsanwälte der auf Anleiherestrukturierungen spezialisierten Wirtschaftskanzlei DMR Legal teilnehmen. DMR Legal vertritt bereits mehrere institutionelle Investoren und prüft den Sachverhalt und die Rechtslage seit letzter Woche intensiv. Ziel der Investorenkonferenz ist neben der Erörterung des Sachstands, der Information und Organisation der Anleihegläubiger vor allem auch, Vorschläge vorzustellen, die die wirtschaftliche Stellung der Anleiheinhaber angemessen berücksichtigen. Im Anschluss an den Vortrag besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.
Interessierte Anleiheinhaber können sich unter folgendem Link für die Veranstaltung anmelden:
Aus Sicht der SdK ist die Laufzeitverlängerung erklärungsbedürftig und es bedarf weiterer Zugeständnisse an die Anleihegläubiger. Zwar ist eine Erhöhung des Coupons um 1,5 % avisiert worden, es bedarf aber weiter der Erörterung einer sofortigen, zumindest teilweisen Rückführung und eines abgesicherten und nachvollziehbaren Rückzahlungskonzepts für die nächsten Monate. Insbesondere die Frage einer Besicherung für diesen Rechteverzicht der bereits endfälligen Anleihe stellt sich gerade auch vor dem Hintergrund der größeren Anleihe 2021/2026. Unverständlich ist, wieso die Gesellschaft erst einen Tag nach dem Fälligkeitstag die Anleiheinhaber darüber informiert, die Rückzahlung nicht leisten zu können. Auch erscheint die generelle Geschäftsstrategie des Unternehmens aus Sicht der SdK fragwürdig. So hat die Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren zwar stets einen positiven operativen Cashflow erzielen können. Aufgrund hoher Investitionen konnte aber seit 2013 nur in einem Jahr ein positiver freier Cashflow erzielt werden.
Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/metalcorp zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen anbieten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 14.10.2022
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
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